| TOP 1 | Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten |
Folgende Anträge auf Erteilung einer isolierten Befreiung von örtlichen Bauvorschriften wurden bewilligt:
Antrag auf Errichtung einer Einfriedung entlang des Metzenbachweges, Ahornstraße 36
Antrag auf Errichtung einer Einfriedung entlang des Metzenbachweges, Metzenbachweg 6
Für folgenden Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:
Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses, Osterburgstraße 31
Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:
Antrag auf Fassaden- und Dachsanierung des Anwesens Schustergasse 2
Antrag auf Erneuerung der Haustüre mit Vordach und der Tore des Lagerraums des Anwesens Schustergasse 3
| TOP 2 und 3 | Verordnung der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön als Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsort über die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen am Weiler Kreuzberg und in der Altstadt für das Jahr 2023 |
Wie in den vergangenen Jahren, wird die Möglichkeit zur Ladenöffnung zum Verkauf von Badegegenständen, Devotionalien, frischen Früchten, alkoholfreien Getränken, Milch und Milcherzeugnissen, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen gegeben und durch Verordnung geregelt. Die vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage, an denen die Geschäfte ebenfalls öffnen dürfen, sind bei der maximalen Gesamtzahl zu berücksichtigen. Auf die beiden Verordnungen in dieser Ausgabe des Bischofsheimer Boten unter der Rubrik amtliche Bekanntmachungen wird verwiesen.
| TOP 4 | Bildung von Haushaltsresten 2022 |
Haushaltsreste sind nicht bewirtschaftete Haushaltsmittel auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können.
Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Bildung von Haushaltsresten bei bereits begonnenen sowie für konkret in Planung befindliche Maßnahmen, erarbeitet. Der Stadtrat stimmte der Bildung dieser Haushaltsreste zu.