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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat der Firma Theo Hahn GmbH & Co. KG aus Zeitlofs im Rahmen der Generalsanierung des Kindergartens in Oberweißenbrunn verschiedene Nachtragsaufträge in Höhe von insgesamt 38.531,50 € (brutto) erteilt.

Bauangelegenheiten

Das gemeindliche Einvernehmen wurde für folgende Anträge erteilt:

  • Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer Garage an die vorhandene landwirtschaftliche Gerätehalle auf dem Anwesen Gersfelder Straße 34
  • Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung und Änderung von Dachgauben und Errichtung eines Holzbalkons mit Außentreppe auf dem Anwesen Gersfelder Straße 24
  • Rückbau bestehendes Gebäude und Neuaufbau mit Schnapsbrennerei im Erdgeschoss und einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss, Außentreppe und Holzlege auf dem Anwesen Brendstraße 51

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Für den Antrag auf Sanierung der Treppe auf dem Anwesen Fl.Nr. 50/0 der Gemarkung Wegfurt wurde die Zustimmung nach Art. 6 BayDSchG erteilt.

Für den Antrag auf Verlegung einer Glasfaserleitung auf den Anwesen Fl.Nrn 2941, 2947 und 2953 der Gemarkung Haselbach i.d.Rhön wurde die Zustimmung nach Art. 7 BayDSchG erteilt.

Bestätigung der bisherigen Wasserverbrauchsgebühr und der bisherigen Gebühr für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage

Die Wasserverbrauchsgebühr und die Gebühr für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage musste neu kalkuliert werden. Dabei wurden sowohl die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre, die allgemeine Preisentwicklung (Löhne, Energiekosten, etc.) als auch die geplante künftige Entwicklung berücksichtigt. Die Gebührenkalkulation hat ergeben, dass die Verbrauchsbebühren i.H.v. 0,81 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und die Gebühr für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage i.H.v. 2,71 € pro Kubikmeter beibehalten werden. Der Stadtrat beschloss, die bisherigen Gebührensätze beizubehalten.

Bildung von Haushaltsresten 2023

Haushaltsreste sind nicht bewirtschaftete Haushaltsmittel auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden können.

Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Bildung von Haushaltsresten bei bereits begonnenen und konkret in Planung befindlichen Maßnahmen, erarbeitet. Der Stadtrat stimmte der Bildung dieser Haushaltsreste zu.