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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 6/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen

Anträge können ab sofort bis 24.03.2023 eingereicht werden

Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen können sich ab sofort für Zuschüsse vom Landkreis Rhön-Grabfeld aus dem „Landkreisfonds für Kleinprojekte“ bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 24.03.2023.

Noch drei Wochen lang können sich die Macher aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld für Zuschüsse aus dem „Landkreisfonds für Kleinprojekte“ bewerben.

Gefördert werden Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen bei Kleinprojekten und Kleinmaßnahmen, die im Landkreis Rhön-Grabfeld stattfinden und anderweitig nicht ausreichend finanzierbar sind. Die Vorhaben sollen die Zukunftsfähigkeit des Vereins sichern und der Regionalentwicklung dienen. Der Landkreis Rhön-Grabfeld stellt hierfür jährlich 16.000 EUR zur Verfügung um Kleinprojekte mit bis zu jeweils 1.000 € zu fördern.

Förderfähig sind Kleinprojekte und Kleinmaßnahmen, die eines von vier vorgegebenen Themenfeldern, die sich an den regionalen Entwicklungszielen des Landkreises Rhön-Grabfeld orientieren, bedienen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Projektförderung liegen in diesem Jahr auf:

  • Themenfeld 1 „Tourismus, Freizeit & Kultur“

  • Themenfeld 2 „Ortsentwicklung“

Bewerbungsschluss ist Freitag, 24.03.2023.

Besonders förderwürdig sind Kleinprojekte, die die Zukunftsfähigkeit des Vereins stärken und dabei auch der Allgemeinheit bzw. der Region dienen. Außerhalb des Vereinslebens können sich Privatpersonen zusammenschließen, um ein gemeinsames Projekt durchzuführen.

Erwünscht sind innovative Vorhaben, die sich besondere Ziele gesetzt haben, wie z.B.

- Nachwuchsförderung (Vorstand und/oder Mitglieder)

- Identifikationssteigerung in der eigenen Kommune

- Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren

- Kinder- und Jugendförderung

- Förderung von Tradition und Geschichte und auch

- Barrierefreiheit

Näheres ergibt sich aus der vom Landkreis aufgelegten Förderrichtlinie, die sich Interessierte von der Homepage des Landkreises herunterladen oder bei der zuständigen Stelle im Landratsamt (s. Textblock) erläutern lassen können.

Bild: Auch dieses Projekt wurde mit Mitteln aus dem Kleinprojektefonds des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt. Die Jagdbogenfreunde Rhön haben sich in Mellrichstadt eine Sitzlaube gebaut (Foto: Jagdbogenfreunde Rhön e.V.).

Kleinprojektefonds des Landkreises Rhön-Grabfeld:

Über den Kleinprojektefonds reicht der Landkreis Rhön-Grabfeld Fördergelder in Höhe von bis zu 1.000 € je Kleinprojekt (Antragsteller: Verein oder sonstige Personengruppe) aus. Nach dem großen Erfolg der Kleinprojekteförderung in den ersten drei Jahren 2017 bis 2019 wurde der Fonds im Jahr 2020 für die nächsten 6 Jahre neu aufgelegt. Wieder stehen jährlich bis zu 16.000 € zur Verfügung, um Kleinprojekte mit bis zu jeweils 1.000 € zu fördern. Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Stabsstelle Kreisentwicklung im Landratsamt Rhön-Grabfeld. Die Förderregularien und das Antragsformular sind unter www.rhoen-grabfeld.de/kleinprojektefoerderung downloadbar.

Ansprechpartnerinnen für die Kleinprojekteförderung des Landkreises Rhön-Grabfeld sind Projektmanagerin Manuela Michel, Tel. 09771 / 94247; E-Mail: manuela.michel@rhoen-grabfeld.de und Regionalmanagerin Ursula Schneider, Tel. 09771 / 94245; E-Mail: ursula.schneider@rhoen-grabfeld.de.