| TOP 1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
Der Stadtrat hat folgende Aufträge im Zusammenhang mit der Generalsanierung des Kindergartens in Oberweißenbrunn erteilt:
Holzfassade: Holzbau Weigand GmbH, Wermerichshausen, 91.089,62 € brutto
Innen- und Außenputz, Trockenbauwände: Objekt-Design Zehe, Premich, 30.087,96 € brutto
Für den defekten Kassenautomat im Hallenbad sind keine Ersatzteile mehr erhältlich. Der Stadtrat hat beschlossen, auf eine Ersatzbeschaffung zu verzichten und zunächst zwei Vertrauenskassen (für das Hallenbad und die Sauna) zu installieren. Nach einer Probephase wird evaluiert, ob die Eintrittsgelder ordnungsgemäß von den Besuchern bezahlt werden. Dann wird über das Bezahlsystem endgültig entschieden.
| TOP 2 | Bauangelegenheiten |
Für folgende Anträge wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:
Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Wohnraum im EG zum Friseursalon und Anbringen einer Werbeanlage auf dem Anwesen Ludwigstraße 14
Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück FI.Nr. 3108/1, Gemarkung Bischofsheim
Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren zur Errichtung eines Gipfelkreuzes am Himmeldunkberg mit Ergänzung einer Sitzgruppe auf dem Grundstück FI.Nr. 3875/3, Gemarkung Frankenheim
Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau an das vorhandene Wohnhaus (Abstellraum) auf dem Anwesen Fußleite 1
Für den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Reit- und Bewegungshalle für Pferde auf dem Grundstück Fl.Nr. 616, Gemarkung Unterweißenbrunn wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.
| TOP 3 | Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten |
Der Antrag auf Anbau eines Balkons an der Bauersbergstraße 30 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 Satz 6 BayBO behandelt.
Für den Antrag auf Aufstockung der Garage und Neubau eines Balkons mit Außentreppe auf dem Anwesen Am Stockacker 38 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Für den Antrag auf Erneuerung der Dacheindeckung und Anstrich (Verlängerung des Bescheides vom 13.08.2018) auf dem Anwesen Ludwigstraße 6 wurde nach Art.6 BayDSchG die Zustimmung erteilt.
| TOP 4 | Neuerlass der Verordnung über den Ladenschluss in der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön (Ladenschlussverordnung) |
Die Rechtsverordnung über den Ladenschluss vom 13.12.2002 in der Fassung der letzten Änderung vom 09.03.2022 ist mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft getreten und soll als Verordnung über den Ladenschluss in der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön (Ladenschlussverordnung) neu erlassen werden. Die Ladenschlussverordnung regelt die verkaufsoffenen Sonntage im Gemeindegebiet der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön.
Inhaltlich wurde § 1 der Ladenschlussverordnung der aktuell gültigen Marktsatzung angepasst und die festgesetzten Markttage übernommen. Weitere Anpassungen oder Änderungen erfolgten nicht.
| TOP 5 | Bewilligung von Fördermitteln nach dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet "Altstadt" für das Anwesen Büttnergasse 2. |
Die Eigentümerin des Anwesens Büttnergasse 2 beabsichtigt das auf dem Grundstück befindliche sanierungsbedürftige Mehrfamilienwohnhaus instand zu setzen und die im rückwärtigen Bereich befindliche Scheune zu Wohnzwecken umzubauen. Da es sich bei den Objekten um Einzeldenkmäler handelt, wurden die geplanten Maßnahmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und mit dem Architekturbüro Bergmann abgestimmt. Der Stadtrat stellte fest, dass die Fördervoraussetzungen für das Anwesen Büttnergasse 2 vorliegen und bewilligte eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Höhe von 50.000,00 €.
| TOP 6 | Bewilligung von Fördermitteln nach dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet "Altstadt" für das Anwesen Schwedenstraße 12. |
Die Eigentümerin des Anwesens Schwedenstraße 12 beabsichtigt das auf dem Grundstück befindliche sanierungsbedürftige Mehrfamilienwohnhaus instand zu setzen und die im rückwärtigen Bereich befindliche Scheune zu Wohnzwecken umzubauen. Da es sich bei den Objekten um Einzeldenkmäler handelt wurden die geplanten Maßnahmen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und mit dem Architekturbüro Bergmann abgestimmt. Der Stadtrat stellte fest, dass die Fördervoraussetzungen für das Anwesen Schwedenstraße 12 vorliegen und bewilligte eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Höhe von 50.000,00 €.
| TOP 7 | Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplanung 2024 - 2026 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Klausurtagung am 14.03.2023 mit dem Schwerpunkt der Großprojekte und Anschaffungen ausführlich beraten. Die Hebesätze der Realsteuern bleiben unverändert, die Bildung von Haushaltsresten wurde bereits in den Stadtratssitzungen vom 10.01.2023 und 14.02.2023 beschlossen.
Das vorläufige Rechnungsergebnis 2022 beläuft sich auf 14.009.399,58 €. Der Haushaltsansatz betrug 18.331.450,00 €.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt fällt mit 1.755.465,01 € deutlich positiver als der veranschlagte Ansatz i.H.v. 607.100,00 € aus. Das hängt u.a. damit zusammen, dass zum einen wiederholt veranschlagte Haushaltsansätze für Unterhaltsmaßnahmen in geringerer Höhe in Anspruch genommen wurden.
Die geplante Rücklagenentnahme i.H.v. 2.442.200 € wird voraussichtlich sogar 2.686.528,92 € betragen.
Für 2023 wurde der Verwaltungshaushalt auf 12.953.050,00 € und der Vermögenshaushalt auf 12.860.500,00 € festgesetzt. Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind keine Kreditaufnahmen notwendig. Die größten Einnahmepositionen sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (2.455.750,00 €), die Schlüsselzuweisungen (2.406.900,00 €), die Gewerbesteuer (1.000.000,00 €), der Holzverkauf (562.300,00 €) und die Grundsteuer (478.500,00 €). Als größte Ausgabepositionen sind die Kreisumlage (2.439.800,00 €), die Personalkosten (2.330.800,00 €), die Kindergartenförderung (678.350,00 €) und die neue Schutzausrüstung für die Feuerwehren (100.000,00 €) veranschlagt.
Als größte Maßnahmen sind im Haushalt 2023 die Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren, die Generalsanierung des Kindergartens Oberweißenbrunn, die Gestaltung der Außenanlage der Rhönhalle Frankenheim sowie die Breitbanderschließung vorgesehen.
Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Haushaltsplan und Stellenplan zu, beschlossdie Haushaltssatzung 2023 und den vorgelegten Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026.
| TOP 8 und 9 | Vorschläge zur Wahl der Schöffen am Schöffengericht bzw. Jugendschöffengericht - Beschlussfassung über die vorgeschlagenen Kandidaten |
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landesgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Für die Wahl zum Schöffen wurden 5 Personen und für die Wahl zum Jugendschöffen wurden 2 Personen vorgeschlagen.