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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 8/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Aus der letzten Stadtratssitzung

Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 08.04.2025

TOP 1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:

  • Kläranlage Unterweißenbrunn – Klärschlammentsorgung: Fa. Hock Abpresstechnik GmbH aus Großostheim; 29.898,75 € brutto
  • Stadtwald - motormanueller Bucheneinschlag einschl. Rückung: Forstbetrieb Graf Wolffskeel; 35.532,00 € netto
  • Freiflächengestaltung Rhönhalle - Nachtrag Erd, Pflaster- und Asphaltarbeiten: Firma Jobst Bau GmbH & Co. KG aus Grabfeld; 68.807,16 € brutto

TOP 2 Bauangelegenheiten

Für folgende Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt:

  • Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wohngebäudes an ein Wohnhaus auf dem Anwesen Hirtenweg 20
  • Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Anwesen Bauersbergstraße 5
  • Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Überdachung der vorhandenen Gästeparkplätze (Behindertenparkplätze), sowie Überdachung des Fahrrad-Abstellplatzes für Hausgäste auf dem Anwesen Brendstraße 67
  • Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Erweiterung eines Nebengebäudes für Landschafts- und Gartengeräte auf dem Anwesen Mühlengrund 43

TOP 3 Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Folgende Anträge wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 Satz 6 BayBO behandelt:

  • Wohnhausum- und -anbau mit Garage und überdachtem Stellplatz, Ebertsholz 18,
  • Erweiterung des Balkons, Am Stockacker 17

Für folgende Anträge nach Art. 6 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:

  • Antrag auf Errichtung eines Carports auf dem Anwesen Fl.Nr. 226/2 Gemarkung Bischofsheim i.d.Rhön
  • Antrag auf Hausschwammsanierung zur Sicherung der Standsicherheit des Gebäudes auf dem Anwesen Kreuzberg 2
  • Antrag auf Vermauerung der Auflagerköpfe zur Gewährleistung der statischen Sicherung des Anwesens Kreuzberg 2

Für folgenden Antrag nach Art. 7 BayDSchG wurde die Zustimmung erteilt:

  • Antrag auf Erstellung einer Bohrpfahlwand zur Gewährleistung der Standsicherheit des Bestandsgebäudes und anschließender Herstellung des Untergeschosses der Brauerei in der Baugrube des Anwesens Kreuzberg 2

TOP 4 Dorferneuerung Wegfurt - Grundsatzbeschluss zur Durchführung

Nach dem Bau der Ortsumgehung Wegfurt und der damit verbundenen Abstufung der Ortsdurchfahrt Wegfurt zur Gemeindestraße wurde bereits vermehrt der Wunsch von Wegfurter Bürgern geäußert, den Ortskern neu zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Im Wesentlichen soll es darum gehen, die breite Fahrbahn zu verschmälern, die Straßenbegleitstreifen neu zu gestalten und den Radweg zu verlegen. Darüber hinaus soll ein zentraler Treffpunkt auf dem Grundstück hinter der Bushaltestelle errichtet werden, um die Lebensqualität zu steigern.

Mit dem Amt für ländliche Entwicklung hat daher ein Ortstermin stattgefunden, um die geplanten Maßnahmen vorzustellen und die möglichen Fördermöglichkeiten zu besprechen.

Das ALE ist der Meinung, dass eine Planung und umfassende Dorferneuerung die richtige Vorgehensweise für den Ortsteil Wegfurt wäre. Die Dorferneuerungsplanung soll zwar umfassend, aber abgespeckt angegangen werden. Erfahrungen zeigen, dass hier mit einem Zeitraum von ca. zwei Jahren für die Planung zu rechnen ist.

Eine Zuwendung für die Planung wurde von Seiten des ALE in Aussicht gestellt.

Wann, und mit welcher Zuwendungshöhe die Dorferneuerung dann tatsächlich umgesetzt werden kann, ist abhängig vom Investitionsprogramm des ALE.

Der Stadtrat hat beschlossen, die Dorferneuerung Wegfurt als umfassende, aber vereinfachte Dorferneuerungsmaßnahme durchzuführen.

TOP 5 Erlass der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplanung 2026 - 2028

Das vorläufige Rechnungsergebnis 2024 beläuft sich auf 20.519.024,45 €. Der Haushaltsansatz betrug 26.505.600,00 €.

Das hängt u.a. damit zusammen, dass veranschlagte Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen in geringerer Höhe in Anspruch genommen wurden. Diese verschieben sich teilweise in die Folgejahre (z.B. Breitbandausbau).

Die geplante Rücklagenzuführung i.H.v. 1.489.850 € wird voraussichtlich sogar 3.074.095,03 € betragen.

Für 2025 wurde der Verwaltungshaushalt auf 13.527.700 € und der Vermögenshaushalt auf 11.392.650 € festgesetzt. Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind keine Kreditaufnahmen notwendig. Die größten Einnahmepositionen sind der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (2.731.600 €), die Schlüsselzuweisungen (2.361.600 €), die Gewerbesteuer (1.309.800 €), die Wasser-/Kanalgebühren (1.077.450 €), der Holzverkauf (500.200 €) und die Grundsteuer (481.500,00 €). Als größte Ausgabepositionen sind die Kreisumlage (2.858.600 €), die Personalkosten (2.547.750 €), die Kindergartenförderung (786.900 €) sowie die Grund- und Mittelschulumlage (475.050 €) veranschlagt.

Für das Jahr 2025 hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld eine deutliche Erhöhung des Kreisumlagesatzes auf ca. 52 % angekündigt. Dies bedeutet eine Erhöhung um ca. 5 %. Anhand der endgültigen Umlagegrundlagen für das Jahr 2025 bedeutet diese Erhöhung allein für die Stadt Bischofsheim eine Mehrbelastung von 263.870,40 € im Haushaltsjahr 2025.

Am Vortag der Stadtratssitzung wurde der Haushalt des Landkreises verabschiedet. Der endgültige Kreisumlagesatz wurde auf 51,1 % festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Erhöhung der Kreisumlage um ca. 49.500 € niedriger ausfällt.

Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt wurde mit 129.250 € veranschlagt und liegt somit nur geringfügig über der erforderlichen Mindestzuführung in Höhe von 126.800 €.

Als größte Maßnahmen sind im Haushalt 2025 die Breitbanderschließung, die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Wegfurt, die Erschließung des Pfarrstreichs Wegfurt sowie die Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren vorgesehen.

Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Haushaltsplan und Stellenplan zu und beschloss die Haushaltssatzung 2025 und den vorgelegten Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2028.