| TOP 1 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
Der Stadtrat hat folgende Aufträge erteilt:
Jahresbedarf Material Wasserversorgung: HTI Gienger aus Würzburg, 22.175,75 € brutto
Freiflächengestaltung Rhönhalle - Nachtrag Abbruch Schulgebäude: Fa. Willi Leinweber Transport GmbH & Co. KG aus Künzell,18.327,39 € brutto
Freiflächengestaltung Rhönhalle - Erd-, Pflaster-, Maurer- und Asphaltarbeiten: Firma Jobst Bau GmbH & Co. KG aus Grabfeld, 912.732,03 € brutto
| TOP 2 und 3 | Bauangelegenheiten |
Für folgende Anträge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
Aufstockung Wohnhaus und Anbau Carport, Mühlackerstr. 13
Bauvoranfrage für die Errichtung einer Garage mit Lagerraum, Fischzucht 16
Erweiterung Feuerwehrhaus Wegfurt, Hauptstraße 13
Sanierung der nordöstlichen Stadtmauer mit Inschrift sowie die Errichtung einer Sandsteinmauer im Innenhof nach historischem Vorbild, Pfarrgasse 13
| TOP 4 | Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne |
Am 29.02.2024 ist das Kommunale Förderprogramm der Stadt Bischofsheim i.d.Rhön für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne ausgelaufen. Seit Inkrafttreten des Kommunalen Förderprogramms wurden 38 Förderanträge mit einem Volumen von 1.202.817,94 € bewilligt und bis heute 821.876,56 € abgerechnet und ausgezahlt. Die Auszahlungen beziehen sich auf 28 sanierte Objekte.
Das Ziel, die Ortskerne zu beleben und Leerstände zu vermeiden bzw. zu beseitigen wurde erreicht, daher beschloss der Stadtrat die Verlängerung der Programms auf unbestimmte Zeit.
Es gibt jedoch eine Änderung bei den Abrechnungsmodalitäten. Bisher enthielt das Förderprogramm keine näheren Regelungen dazu, welche Belege im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegen sind. Das führte in der Praxis dazu, dass teilweise Kassenbons mit Kleinstbeträgen eingereicht wurden, auf denen noch dazu auch andere Waren aufgelistet waren. Dies verursachte einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und es kam zu langen Wartezeiten bei der Prüfung der Verwendungsnachweise.
Der Stadtrat hat daher beschlossen, künftig Belege mit einem förderfähigen Gesamtbetrag unter 250,00 € nicht mehr anzuerkennen. Eine entsprechende Regelung wurde in das Förderprogramm aufgenommen.
Alle Fälle, für die bereits ein Bewilligungsbescheid erteilt wurde und der entsprechende Verwendungsnachweis schon bei der Stadt eingereicht wurde, werden wie bisher abgewickelt.
Das aktuelle kommunale Förderprogramm finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.bischofsheim-rhoen.de/wegweiser-a-z/foerderprogramme
| TOP 5 | Zusammenschluss der Volkshochschulen des Landkreises; Beteiligung an der vhs Rhön-Grabfeld gGmbH |
Die Stadt Bischofsheim ist seit 1991 Mitglied der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum Betrieb einer Volkshochschule in Bad Neustadt und in den umliegenden Gemeinden. Die Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft wurde von der Stadt Bad Neustadt gekündigt. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die Stadt Bad Neustadt als Gesellschafterin zur VHS Rhön-Grabfeld gGmbH beitritt. Den bisherigen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft wurde empfohlen ebenfalls der gGmbH beizutreten.
Herr Schmitt (Geschäftsführer der VHS Rhön-Grabfeld gGmbH) und Herr Dr. Tapken erläuterten in der Stadtratssitzung die Gründe für den Zusammenschluss und die Vorteile, die sich dadurch für die Erwachsenenbildung im Landkreis Rhön-Grabfeld ergeben. Sie berichten unter anderem, dass künftig auch ein breiteres Vor-Ort-Angebot in Bischofsheim geplant ist.
Für neue Gesellschafter wird ein einmaliges Stammkapital in Höhe von 300 € fällig. Daneben muss jährlich ein Zuschuss in Höhe von 1.800 € gezahlt werden. Der Stadtrat stimmte dem Beitritt zu.
Die Volkshochschule bietet den Bürgern und den Kommunen u.a. einen Gesellschafterrabatt i.H.v. 5 % auf alle Regel-Veranstaltungen, die Möglichkeit von Vor-Ort-Veranstaltungen und die Schaffung eines flächendeckenden Programmangebotes.