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Bischofsheimer Bote
Ausgabe 9/2026
Nachrichten aus dem Rathaus
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Nachrichten aus dem Rathaus

TOP 1

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Weisbacher Straße“ mit integrierter Grünordnung

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 21.01.2019 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Weisbacher Straße“ für die Flurstücke 3737/2 (jetzt 3737/2 und 3737/14), 3737/13, und jeweils Teilflächen der Flurstücke Nr. 3656/25 und 3656/26 der Gemarkung Bischofsheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.01.2019 nach § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Da der Schwellenwert gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² für die zulässige Grundfläche nicht überschritten wird, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB die Eingriffe, die auf Grund der Änderung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; die Ermittlung und Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist daher nicht erforderlich.

Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 04.02.2019 bis 18.02.2019, gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich zur Planung zu äußern. Die im Rahmen dessen eingegangenen Stellungnahmen sollen gemeinsam mit den Stellungnahmen behandelt werden, die während der nun folgenden öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingehen. Die Landschaftsarchitektin Frau Miriam Glanz aus Leutershausen hat einen Planentwurf mit integrierter Grünordnung ausgearbeitet, der in der Sitzung vorgestellt wurde.

Der Stadtrat billigte den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Weisbacher Straße“ mit integrierter Grünordnung und Begründung.

Er beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 2 Ziffer 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 BauGB, die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m § 13a Abs. 2 Ziffer 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 3 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf mit Begründung im Internet zu veröffentlichen.

Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

TOP 2

Bauangelegenheiten

Für folgende Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabriss, Sanierung des bestehenden Wohngebäudes und Neuerrichtung eines Pultdachanbaus und einer Satteldachpergola auf dem Anwesen Pfarrgasse 3

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Sport- & Gesundheitszentrums mit Errichtung einer Werbeanlage auf dem Anwesen Bahnhofstraße 14

Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Ersatzneubaus für baufälligen Anbau an bestehendem Wohngebäude auf dem Anwesen Stengerts 4

TOP 3

Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Der Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von örtlichen Bauvorschriften für die Verkleidung der nördlichen Giebelseite des Hauses mit Naturschiefer auf dem Anwesen Kemenatenweg 14 wurde bewilligt.

Der Änderungsantrag zum Wohnhausneubau mit Garage, Rückbau der alten Bausubstanz; Höheneinstellung auf dem Anwesen Ebertsholz 18 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 Satz 6 BayBO behandelt.

Für den Antrag auf Montage einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung auf dem Nebengebäude des Anwesens Pfarrgasse 13 wurde die Zustimmung nach Art. 6 BayDSchG erteilt.

TOP 4

Bewilligung von Fördermitteln nach dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet "Altstadt" für das Anwesen Pfarrgasse 7 mit Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Die neuen Eigentümer des Anwesens Pfarrgasse 7 beabsichtigen das auf dem Grundstück befindliche Wohnhaus zu sanieren, das Dach energetisch zu ertüchtigen und das Dachgeschoss zu Wohnzwecken mit der Errichtung von Dachgauben auszubauen. Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorfeld mit Stadtplaner Jürgen Bergmann und Energieberater Michael Kirchner besprochen und abgestimmt.

Für das kommunale Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ 2024 – 2026 wurde von der Stadt Bischofsheim ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken mit förderfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 450.000,00 € beantragt. Bislang wurden zwei Ratenbewilligungen in Höhe von insgesamt 250.000,00 € gewährt. Die bereits beantragte 3. Ratenbewilligung in Höhe von 200.000,00 € steht noch aus. Um die private Baumaßnahme nicht weiter zu verzögern, wurde dem Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm, ohne Rechtsanspruch auf Bewilligung und auf volles Finanzrisiko des Antragstellers, zugestimmt.

Der Stadtrat stellte fest, dass die Fördervoraussetzungen für das Anwesen Pfarrgasse 7 vorliegen und bewilligte eine Förderung aus dem Kommunalen Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Höhe von 48.590,00 € sobald die 3. Ratenbewilligung der Regierung von Unterfranken gewährt wird.

TOP 5 und 6

Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Frankenheim

Der Stadtrat bestätigte die beiden gewählten Kommandanten Lukas Keßler und dessen Vertreter Marcus Vorndran.

TOP 7 und 8

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfungen 2018 bis 2025 und Feststellung der Jahresrechnungen sowie Entlastung der Jahresrechnungen

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 und die Belegprüfung für das Jahr 2019 wurde am 14.01.2020 und 15.01.2020 durchgeführt.

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2019 und 2020 wurde am 25.04.2022 und 26.04.2022 durchgeführt.

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 wurde am 14.11.2022 durchgeführt.

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 wurde am 23.03.2026 und 24.03.2026 durchgeführt.

Zu den Prüfungsinhalten und -erinnerungen berichtete der Vorsitzende des Ausschusses, Marc Trum in der Sitzung.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte in den geprüften Gebieten die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze. Insbesondere die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans. Geprüfte Einnahmen und Ausgaben konnten begründet und belegt werden. Eine wirtschaftliche und sparsame Vorgehensweise konnte festgestellt werden.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erklärte, dass die Feststellungen des Prüfungsberichts als erledigt angesehen werden. Im weiteren Verfahren erfolgte die Feststellung der Jahresrechnungen. Anschließend wurde die Entlastung erteilt.