vom 03.12.2025
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Diedorf folgende Satzung:
Die Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 27.06.2025 wird wie folgt geändert:
1. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert und erhält folgende Fassung:
„Dienstleistungserbringer (insbesondere Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter) und ihre Bediensteten haben die Bestimmungen dieser Satzung zu beachten. Sie haben die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhof der Friedhofsverwaltung schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige bedarf es vor dem erstmaligen Tätigwerden.“
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.