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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Marktes Diedorf

(Landkreis: Augsburg)

für das Haushaltjahr 2024

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Diedorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  Euro 22.770.256,--

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  Euro 9.491.000,--

ab.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf Euro 3.528.424,-- festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf Euro 1.000.000,-- festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf EURO 0,-- festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf

EURO 0,-- festgesetzt.

(3)

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  390 v.H.

  1. Gewerbesteuer  —  310 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro 3.000.000,-- festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf Euro 50.000,-- festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung durch Schreiben vom 23.04.2024 genehmigt bzw. gewürdigt.

III. Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an eine Woche lang im Rathaus Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Dort liegen außerdem gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

Diedorf, den 25.04.2024
Peter Högg
1. Bürgermeister