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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 10/2024
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Tierschutz für alle Tiere

"Warum denn, mein Hund erwischt doch sowieso kein Reh?“

„Er stöbert auch nur und jagt nicht wirklich?"

  • Auch wenn der Hund "tatsächlich" ohne Jagdambitionen durch den Wald oder an den Wald angrenzenden Wiesen oder Felder streunert, bedeutet das für Wildtiere einen sehr großen Stress.
  • Auch wenn der Hund "nur" kurz dem "versehentlich aufgescheuchten" Jungwild hinterherrennt, weil er "nur" spielen will, bedeutet das für diese Todesängste bis hin zum Herzstillstand.
  • Auch wenn der Hund, nur ein Gelege/Nistplatz interessant findet und durchstöbert, zerstört er bestenfalls "nur" den Brutplatz oder Rückzugsort, schlechten Falls erwischt er gelegte Eier oder Jungtiere.

Freilaufende Hunde, die sich außerhalb des Wirkungsbereiches Ihres Besitzers befinden, können eine besonders große Gefahr für das Wild darstellen. Laut Art. 40 BayJG (Bayerisches Jagdgesetz) ist der/die JägerIn verpflichtet den Jagdschutz in seinem Revier auszuüben.

Des Weiteren gilt für den Markt Diedorf grundsätzlich die Verordnung über das Führen von Hunden.

Markt Diedorf
Öffentliche Ordnung und Sicherheit