In der Friedhofsverwaltung gehen wieder vermehrt Meldungen ein, dass Blumen, Grabschmuck und sonstige Grabgestaltungen von den Grabstätten der gemeindlichen Friedhöfe zerstört oder entwendet werden.
Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei um eine Straftat handelt, die zur Anzeige gebracht wird.