Umstellung der gemeindlichen Hauswasserzähler von mechanischen Zählern auf digitale Funkzähler mit Fernauslesung.
Unsere mechanischen Wasserzähler sind entsprechend dem derzeit gültigen Eichgesetz alle 6 Jahre auszuwechseln (Anlage 7 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV). Dieses Gesetz dient dem Schutz der Verbraucher, damit die Wasserbezieher den Gegenwert für diejenige Wassermenge entrichten, die sie auch tatsächlich aus der Versorgungsleitung entnommen haben. Seit dem Jahr 2024 werden in unserem Versorgungsgebiet die mechanischen Zähler in Funkzähler umgerüstet.
Aus diesem Grunde werden in sämtlichen Ortsteilen die zur Eichung fälligen Wasserzähler durch die gemeindlichen Mitarbeiter ausgetauscht.
Die Kosten für den Zählerwechsel trägt der Markt Diedorf (§19 Abs. 1 WAS). Nicht darin enthalten sind jedoch anfallende Kosten für eventuell notwendige Reparaturen an den Absperrhähnen vor und hinter dem Wasserzähler. Wir weisen darauf hin, dass der Ersatz eines beschädigten Zählers (durch Frost o.ä.) mit Kostenberechnung erfolgt (§ 19 Abs. 3 WAS).
Nebenzähler, wie Stallwasserzähler und Gartenwasserzähler, werden nur im Auftrag und auf Kosten des Eigentümers ausgewechselt, soweit dies technisch durch die Gemeindewerke möglich ist.
Gemäß unserer Satzung § 13 Abs. 1 WAS sind Sie verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zutritt zu gewähren. Selbstverständlich können sich die Mitarbeiter der Gemeindewerke Diedorf ausweisen.