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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

des Marktes Diedorf

(Landkreis: A u g s b u r g)

für das H a u s h a l t s j a h r 2023

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Diedorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

EURO 22.001.586,--

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

EURO 9.107.400,--

ab.

§ 2

(1)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf EURO 4.673.950,-- festgesetzt.

(2)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf EURO 700.000,-- festgesetzt.

§ 3

(1)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf EURO 0,-- festgesetzt.

(2)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf EURO 0,-- festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2. Gewerbesteuer

310 v.H.

§ 5

(1)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EURO 3.000.000,– festgesetzt.

(2)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf EURO 50.000,– festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung durch Schreiben vom 10.05.2023 genehmigt bzw. gewürdigt.

III. Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an eine Woche lang im Rathaus Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Dort liegen außerdem gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

Diedorf, den 11.05.2023
Peter Högg, 1. Bürgermeister