Wichtige Informationen zum Grundsteuermessbescheid ab 01.01.2025
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie Ihre Grundsteuermessbescheide die Sie bereits vom Finanzamt Augsburg-Land erhalten haben, unbedingt auf dessen Richtigkeit prüfen.
Stimmt das angegebene Aktenzeichen mit ihrem letzten gültigen Bescheid überein?
Entweder verwenden Sie dazu den Grundsteuerbescheid vom Markt Diedorf oder aber Sie nehmen den letzten Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt.
- Stimmt die Grundsteuerart. Wie war Ihre Steuerart bisher? Grundsteuer A oder Grundsteuer B. Haben Sie eine andere Grundsteuerart auf dem Bescheid stehen, kann dies auch wirklich sein? Z. B. das betroffene Objekt lief bisher unter Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke). Der Messbescheid des Finanzamts ist allerdings ausgestellt auf Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft). Eventuell wurde das falsche Formular für die Grundsteuererklärung verwendet.
- Sie finden diese Grundsteuerart auf Ihrem Bescheid vom Finanzamt in der Fußzeile ganz unten links. Ist dort neben dem Datum ein „LF“ angegeben, bedeutet dies Land- und Forstwirtschaft und steht für Grundsteuer A z.B. (RT 09.06.23 LF).
Ist dort neben dem Datum ein „GV“ angegeben, bedeutet dies Grundvermögen und steht für Grundsteuer B z.B. (RT 31.05.23 GV). - Stimmt die Objektangabe, Flurstücknummer, Bezeichnung des Wohnobjekts.
Sind diese Angaben vielleicht bisher unter einem anderen Aktenzeichen enthalten?
Ist die Flurnummer vollständig, fehlt eine Flurnummer? Wurden versehentlich Flurnummern, wie z.B. Wiesen, Äcker oder Wälder beim Haus angegeben? - Wurde die korrekte Äquivalenzzahl verwendet? Sind die angegebenen Quadratmeter korrekt? Die bisherige Grundsteuer B (Wohn- und Nutzfläche) enthält Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung.
Die Äquivalenzzahl beträgt:
für die Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes = 0,50 €/m²
für den Grund und Boden (teilw. Fläche ums Gebäude und bisherige Grundsteuer A) = 0,04 €/m² - Hat sich der Messbetrag erheblich zum alten Messbetrag verändert? (Dies gilt jedoch nicht für Flurstücke der Grundsteuer A (Wiesen, Äcker, Wälder, etc.) Hier ist es vor allem wichtig, dass die Äquivalenzzahl von 0,04 €/m² mit den angegebenen Quadratmetern übereinstimmt)
- Haben Sie einen Zerlegungsbescheid erhalten? Stimmen hier die angegebenen Namen der Gemeinden?
Auch, wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich/telefonisch anzeigen. Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Augsburg-Land. Die Telefonnummer finden Sie oben rechts auf Ihrem Bescheid oder fragen Sie Ihren Steuerberater. Zusätzliche Infos finden Sie auch auf der Website: www.grundsteuer.bayern.de.
Der Markt Diedorf kann Ihnen zu Fragen zum Grundsteuermessbescheid des Finanzamts hier leider nicht weiterhelfen.
Änderungsbescheide müssen über das Finanzamt erfolgen, erst dann darf die Gemeinde diese Änderungen vornehmen.
Markt Diedorf-Steuern