(nicht maßstäblich)
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Am Riedwiesenweg“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 26.06.2025 gebilligt und den Aufstellungbeschluss gefasst. Weiter wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 29.07.2025 bis einschließlich 04.09.2025 durchgeführt.
Parallel hierzu fand die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 12.05.2026 wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus dieser frühzeitigen Beteiligung behandelt. Der Entwurf wurde dabei einschließlich einiger erforderlicher Ergänzungen gebilligt und die Verwaltung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2, sowie mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Der Änderungsbereich des Bebauungsplans betrifft die Fl.Nrn. 585/4, 585/2 (Teilfläche) sowie 585/22 (Teilfläche) Gem. Diedorf, welche aus nachfolgendem Lageplan (nicht maßstäblich), der Bestandteil der Bekanntmachung ist, ersichtlich sind.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Firma Keimfarben möchte auf ihrem bestehenden Firmengelände eine Betriebserweiterung durchführen, bei der jedoch insbesondere aufgrund einer geplanten Gebäudehöhe von bis zu 40m und einer Erweiterung der GFZ auf 0,8 in die Grundzüge der Planung des bestehenden Bebauungsplans eingegriffen wird. Im Weiteren sind aktuell noch ein Hochregallager von bis zu 17,30 m Höhe, sowie eine neue Trafostation geplant. Daher ist eine Änderung dieses Bebauungsplans erforderlich.
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Am Riedwiesenweg“ mit Begründung in der Fassung vom 12.05.2026 kann auf der Homepage des Markt Diedorf https://www.markt-diedorf.de/de/wirtschaft/planen-bauen/bauleitplanung im Zeitraum vom 01.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026 abgerufen und eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Markt Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00). Bitte beachten Sie, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist).
Während der Auslegungsfrist besteht zu den oben genannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Am Riedwiesenweg“ zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch per E-Mail; rathaus@markt-diedorf.de abgegeben werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich per Post oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso beim Markt Diedorf während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1, i V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Hinweis: Die gemeindlichen Erhebungen zur Ermittlung von gefahrenverdächtigen Altablagerungen in den Jahren 1989 und 1995 sowie weitere Erhebungen, die im Jahre 1989 unter (zum Teil ehemaligen) kommunalen Mandatsträgern durchgeführt wurden, haben keine Erkenntnisse auf das Vorhandensein möglicher Altlasten im Planbereich ergeben.
Falls jemand, abweichend von den gemeindlichen Erhebungen, Kenntnis über Altlasten (Müllablagerungen, Bodenverunreinigungen o.ä.) im Planbereich besitzt, wird darum gebeten, dies der Marktverwaltung mitzuteilen.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. l Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.05.2026 wurde in der Sitzung am 12.05.2026 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Markt Diedorf, 29.05.2026