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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 12/2024
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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern

Die Friedhofsträger sind laut Rechtsprechung verpflichtet, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB mindestens einmal jährlich alle Grabsteine auf Standsicherheit zu überprüfen und lückenlos zu dokumentieren.

Die Durchführung der Prüfung ist dabei durch Unfallverhütungsvorschriften und technische Anleitungen genau geregelt. Die Druckprüfung erfolgt beschädigungsfrei mit einem modernen, geeichten Prüfgerät in allen gemeindlichen Friedhöfen im Juni 2024 durch die geschulten Mitarbeiter des örtlichen Bauhofes.

Wird dabei festgestellt, dass der Grabstein nicht mehr uneingeschränkt standfest ist, muss die Friedhofsverwaltung den Grabinhaber auffordern, das Grabmal unverzüglich wieder fachmännisch instand zu setzen. Das Grabmal stellt ansonsten eine Gefährdung der Grabinhaber bzw. aller anderen Personen dar, die in seine Nähe kommen. Die betroffenen Grabinhaber werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben. Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.