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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Marktes Diedorf (Landkreis: Augsburg) für das Haushaltsjahr 2025

(Landkreis: Augsburg)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Diedorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  EURO 23.234.240,--

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  EURO 8.922.051,--

ab.

§ 2

(1) Für das Haushaltsjahr 2025 sind für den Markt Diedorf über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

(2) Für das Haushaltsjahr 2025 sind für den Eigenbetrieb Diedorf über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf EURO 0,-- festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird auf

EURO 0,-- festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  390 v.H.

  1. Gewerbesteuer  —  310 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EURO 3.000.000,-- festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf EURO 50.000,-- festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

II. Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung durch Schreiben vom 03.04.2025 genehmigt bzw. gewürdigt.

III. Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an eine Woche lang im Rathaus Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Dort liegen außerdem gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

Diedorf, den 10.04.2025
Peter Högg
1. Bürgermeister