Der Markt Diedorf erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 23.07.2015.
§ 8 (Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Markts Diedorf (BGS/EWS) wie folgt ergänzt:
„Abs. 3: Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abgelöst werden. Der Ablösebetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.“
Diese Satzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.