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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 14/2025
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Grabschmuck an Urnenwänden

Die Friedhofsverwaltung bittet alle Grabrechtsinhaber von Urnennischen keine Blumen, Schalen, Kerzen, Grablaternen oder sonstige Dekorationen an der Urnenwand abzustellen.

Es wird gebeten, die bereits abgelegten Gegenstände innerhalb von 14 Tagen abzuholen.

Alle anschließend noch verbleibenden Gegenstände werden durch den Markt Diedorf entsorgt.

Bei einem Sterbefall dürfen Gestecke, Blumen und Schalen abgelegt werden. Diese müssen jedoch innerhalb von 3 Wochen wieder vom Grabnutzungsberechtigten abgeräumt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Friedhofsverwaltung