vom 26.06.2025
Der Markt Diedorf erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Diedorf (BGS/EWS) vom 23.07.2015
§ 10 Abs. 1 (Schmutzwassergebühr) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Diedorf (BGS/EWS) vom 23.07.2015 wird ab 01.10.2025 geändert und erhält folgende Fassung:
„Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Gebühr beträgt 2,28 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“
§ 10 a Abs. 10 (Niederschlagswassergebühr) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Diedorf (BGS/EWS) vom 23.07.2015 wird ab 01.10.2025 geändert und erhält folge Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,28 € pro m² Jahr.“
Diese Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.
Diedorf, den 26.06.2025