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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderungssatzung

zur
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Diedorf (BGS/EWS)

vom 26.06.2025

Der Markt Diedorf erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Diedorf (BGS/EWS) vom 23.07.2015

§ 1

§ 10 Abs. 1 (Schmutzwassergebühr) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Diedorf (BGS/EWS) vom 23.07.2015 wird ab 01.10.2025 geändert und erhält folgende Fassung:

„Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Gebühr beträgt 2,28 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“

§ 2

§ 10 a Abs. 10 (Niederschlagswassergebühr) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Diedorf (BGS/EWS) vom 23.07.2015 wird ab 01.10.2025 geändert und erhält folge Fassung:

„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,28 € pro m² Jahr.“

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.

Diedorf, den 26.06.2025

Markt Diedorf
Peter Högg, 1. Bürgermeister