Titel Logo
Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden im Landkreis Augsburg

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Augsburg hat die Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2026) der Städte und Gemeinden des Landkreises Augsburg ermittelt und beschlossen.

Die neue Bodenrichtwertliste wird als Auszug gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung einen Monat lang öffentlich ausgelegt.

In der Zeit vom 13. Juli bis einschl. 13. August 2026 können Sie die Bodenrichtwertliste im Rathaus Diedorf, Lindenstraße 5, 1. Obergeschoss, (Zimmer 12, Herr Nietsch) während der allgemeinen Öffnungszeiten, einsehen.

Wir weisen darauf hin, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi. Nr. D2.20, D2.22, D2.24, D2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. 0821/3102-2231, -2233, -2558 bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25,00 € /Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die neue Bodenrichtwertliste kann nur in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, im 2. OG von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026 wurden auf der Internet-Plattform Boris-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen.

Markt Diedorf, den 29.06.2026

Andreas Müller, 1. Bürgermeister