Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.05.2023 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 4 „Alter Postweg“ ein weiteres Mal geändert werden soll, die Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 4 „Alter Postweg, 2. Änderung und Erweiterung“.
Der Änderungsbereich umfasst vollständig die Fl. Nr. 1001 sowie eine südwestliche Teilfläche der Fl. Nr. 1000, Gem. Biburg, im Gemeindegebiet des Marktes Diedorf.
Der räumliche Geltungsbereich kann auf der Internetseite des Marktes Diedorf unter
https://www.markt-diedorf.de/de/wirtschaft/planen-bauen/bauleitplanung/
abgerufen werden.
Die Aufstellung dient Schaffung einer Wohnbaufläche von ca. 1.360m² im Zusammenhang mit einer dauerhaften Lösung für Schutz vor Hochwasser, bzw. wild abfließendem Oberflächenwasser im geplanten Areal unter Berücksichtigung der vorhandenen Bestandsbauten im Ortsteil Biburg.
Der Markt Diedorf legt die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich aus, um Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Anhörung der Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Hierauf wird durch weitere Bekanntmachung in diesem Amtsblatt hingewiesen.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.