Ab 01.08. - 31.08.2024 können die Wasserzählerstände des Hauptwasserzählers und evtl. des Gartenwasserzählers im Gemeindegebiet, online auf unserer Homepage www.markt-diedorf.de übermittelt werden. Damit entfällt eine Ablesung durch unsere Mitarbeiter!
Zwischen dem 01.09. - 30. 09. 2024 ist die Nutzung des Portals weiterhin möglich, für den Fall, dass Sie zu Hause nicht anzutreffen waren und eine Aufforderung zur Zählerablesung per Einwurf in den Briefkasten erhalten haben.
Wir bitten keine doppelte Meldung (z.B. Stand im August + neuer Stand im September) abzugeben!
Die einzugebende Zählernummer (Zahlen 8 bzw. 9-stellig), finden Sie entweder auf dem äußeren Rand des Wasserzählers oder im Glas unterhalb des Zählwerks, bzw. am/im Deckel des Wasserzählers.
(Bitte keine Zwischenzähler für Wohnungen usw. melden, diese werden durch die Hausverwaltung abgelesen).
Die genaue Beschreibung über die einzelnen Eingabeschritte finden sie auf unserer Homepage www.markt-diedorf.de „Aktuelles“ und in diesem Amtsblatt.
Sofern Sie diese Übermittlungsmöglichkeit nicht nutzen, kommen ab September wieder unsere Ableser/innen zu Ihnen nach Hause, um den Zählerstand korrekt abzulesen. Unseren Mitarbeitern ist der Zutritt zum Wasserzähler zu gewähren (§ 13 Abs. 1 Wasserabgabesatzung - Abnehmerpflichten).
Für die Funkwasserzähler, die 2024 eingebaut wurden, ist keine Meldung des Zählerstands nötig!