Der Weg „Fußweg zur Kirche“ des Marktes Diedorf (Gemarkung Anhausen) ist gem. Art. 53 Ziff. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg „Fußweg“ gewidmet. Der Weg verläuft aktuell von der Gessertshauser Straße aus, beim Anwesen Bgm.-Erlinger Str. 2, über das Grundstück Fl.Nr. 60, Gem. Anhausen, in Richtung Bgm.-Erlinger Str. 6.
Dieser Weg wird nach Ablauf der dreimonatigen Ankündigung gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG zum 27.07.2026 gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) auf dem Grundstück Fl.Nr. 60 (ehem. Fl.Nr. 59 und Teile der Fl.Nr. 2/2), Gem. Anhausen vollständig eingezogen, da der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Die Verwaltungsakte (Allgemeinverfügung) und ihre Begründung sind in den Amtsräumen des Markts Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf, Grundstücksangelegenheiten, Zimmer 12, während der regulären Öffnungszeiten einsehbar.