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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 16/2025
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Waldbrandgefahr

Bei anhaltender Trockenheit steigt die Gefahr

Eine kleine Unachtsamkeit wie eine Glasscherbe, ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator oder ein unsachgemäßer Umgang mit offenem Feuer kann schon genügen, um einen Wald- bzw. Flächenbrand zu entfachen. Die Forstbehörden und die Feuerwehren weisen bei der starken Trockenheit auf die extreme Brandgefahr bei starker Trockenheit hin.

Wald- und Flächenbrände lassen sich nur durch den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur verhindern. Aus diesem Grund muss folgendes beachtet werden:

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Werfen Sie auch keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.

Benutzen Sie nur ausgewiesene und befestigte Parkflächen für ihr Auto.

Werfen Sie keine Flaschen im Wald achtlos weg, es könnte zum Brennglaseffekt kommen.

Feuer machen ist generell nur an den offiziell fest eingerichteten und markierten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt.

Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist immer verboten.

Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.

Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.

Halten Sie immer die Zufahrten zu Wäldern und Heideflächen frei. Sie sind wichtige Rettungswege für die Feuerwehr.

Was tun, wenn´s brennt?

Wenn Sie einen -auch noch so kleinen- Wald- oder Vegetationsbrand bemerken, alarmieren Sie sofort über 112 (europaweiter Notruf) die Feuerwehr.

Damit die Einsatzkräfte möglichst schnell mit den Löscharbeiten beginnen können, ist es wichtig, dass Sie den Ort und den Anfahrtsweg so gut wie möglich beschreiben.

Sie helfen dadurch, dass Sie sich als Lotse an markanten Punkten oder Kreuzungen aufstellen und den Einsatzkräften den Weg zur Einsatzstelle weisen.

Rufen Sie auch die Feuerwehr zur Nachkontrolle, wenn Sie den Brand eigenständig gelöscht haben.

Markt Diedorf
Öffentliche Sicherheit und Ordnung