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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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16-26 Bodenrichtwerte Korrektur

Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden im Landkreis Augsburg - Korrektur

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Augsburg hat die Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2026) der Städte und Gemeinden des Landkreises Augsburg ermittelt und beschlossen.

Die neue Bodenrichtwertliste wird als Auszug gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung einen Monat lang öffentlich ausgelegt.

In der Zeit vom 13. Juli bis einschl. 13. August 2026 können Sie die Bodenrichtwertliste im Rathaus Diedorf, Lindenstraße 5, 1. Obergeschoss, (Zimmer 12, Herr Nietsch/Frau Buchholz) während der allgemeinen Öffnungszeiten, einsehen.

Wir weisen darauf hin, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi. Nr. D2.20, D2.22, D2.24, D2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. 0821/3102-2231, -2233, -2558 bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25,00 €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de oder persönlich in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Augsburg, kostenlos von jedermann eingesehen werden.

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertkarte zu kopieren, fotografieren bzw. schriftlich Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf deren Homepage zu veröffentlichen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Prinzregentenplatz 4, im 2. OG) ist erreichbar unter Tel.: 0821/31 02-2231, -2233 oder -2643 und E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-a.bayern.de

Markt Diedorf, den 21.07.2026
Andreas Müller, 1. Bürgermeister