Auf der Anlage wird ausschließlich Grüngut angenommen, das von privaten Haushalten im Gebiet des Marktes Diedorf anfällt
- Baum- und Strauchschnitt und Äste (bis 15 cm Durchmesser)
- Laub
- Rasenschnitt
- Gartenabfälle (Blumen- und Pflanzenreste)
Von der Annahme ausgeschlossen sind
- Wurzelstöcke,
- Verunreinigte oder mit Müll vermischte pflanzliche Abfälle
- und Fallobst.
Die Anlieferung von Grüngut ist ausschließlich für Personen aus Diedorf mit einem Berechtigungsnachweis (Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder Häckselausweises)
woraus hervorgeht, dass der Anlieferer aus Diedorf bzw. das angelieferte Grüngut aus dem Gemeindegebiet Diedorf stammt, vorbehalten.
Häckselausweise bekommen nur Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet, die keinen Wohnsitz hier haben.
Die Grünabfälle dürfen erst nach Anmeldung / Ausweiskontrolle und Zufahrtsanweisung mit Zustimmung der Aufsichtsperson abgeladen werden!
Nach Anlieferung ist das Gelände unverzüglich auf der beschilderten Ausfahrt wieder zu verlassen!
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist zwingend Folge zu leisten!
Wurzelstöcke und Fallobst werden gegen Gebühr u. a. an der Kompostieranlage in Steppach angenommen.
Ulmer Straße 92, 86356 Neusäß-Steppach, 0821 / 485602
Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Steppach:
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
| Samstag | 09.00 - 15.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |