Der Markt Diedorf wurde seitens der Regierung v. Schwaben aufgefordert, die Öffentlichkeit gem. Art. 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayLplG zu beteiligen, was hiermit geschieht.
Die Verfahrensunterlagen liegen vom
Montag, den 25.09.2023 bis einschließlich Montag, den 30.10.2023
während der Geschäftszeiten (Montag von 8 – 12 und von 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 – 12 Uhr), im Besprechungszimmer 1. OG, im Rathaus des Marktes Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf, aus.
Außerdem sind die Unterlagen auf folgender Webseite einsehbar:
www.regierung.schwaben.bayern.de unter “Service - Raumordnung, Regionalplanung – laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren“
Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
Die Regierung wird keine Empfangsbestätigungen ausstellen und wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Zulassungsverfah ren werden diese nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgetragen werden.
Technische und fachliche Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Weitergehende und vertiefende Prüfungen, etwa auch die Prüfung der Bedarfsfrage, werden Gegenstand nachfolgender Zulassungsverfahren sein.
Schriftliche Äußerungen, bzw. zur Niederschrift, im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollen nur bei den Städten, Märkten und Gemeinden, oder bei der Regierung von Schwaben abgegeben werden.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme auf elektronischem Wege abgeben wollen, übermitteln Sie diese bitte an: ROV_ABS_NBS_ULM_AUGSBURG@reg-schw.bayern.de
Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sich die Beteiligten damit einverstanden.
Die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen
Angaben) der Projektträgerin als möglicherweise planungsrelevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, werden wir die Stellungnahme anonymisiert weiterleiten; ein etwaiger Ano nymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrich tet werden.
Sofern möglich wird für eine Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Markts Diedorf um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten, unter Tel. 08238/3004-28.