Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Herbstmarktes am Sonntag, 21.09.2025
1. Der Markt Diedorf erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO für den Herbstmarkt am 21.09.2025 folgende Anordnung. Die Halteverbote beginnen am 20.09.2025 um 18.00 Uhr und enden am 21.09.2025 um 19.00 Uhr.
a) Die Bgm.-Grüner-Straße, die Adolph-Kolping-Straße, der Rathausplatz und die Lindenstraße zwischen der Wellenburger Straße und der Fichtenstraße werden für den gesamten Verkehr gesperrt.
b) Der Amsel-, Finken-, Meisen- sowie Goldammerweg sind über die Schwalbenstraße, der Ulmen-, Espen- und Ahornweg sowie die Eichenstraße sind über die Flurstraße zu erreichen.
c) Die Frühlingstrasse kann nur über die B 300 erreicht werden und ist frei bis zur Einmündung des Blütenweges.
d) Für die Lindenstraße, den Rathausplatz und die Bgm.-Grüner-Straße besteht ein Parkverbot. Wir bitten dies unbedingt einzuhalten, da auf dem Parkplatz der Schmuttertalhalle der Auto-Salon stattfindet.
2. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
3. Um einen reibungslosen Marktverlauf zu gewährleisten und um Gefahren für die Allgemeinheit auszuschalten, wird die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern auf den Markt untersagt.
Markt Diedorf, 09.09.2025
Thomas Rittel, 2. Bürgermeister
Offenhaltung von Verkaufsstellen anlässlich des Herbstmarktes
Nach der Verordnung des Marktes Diedorf über die Freigabe von Marktsonntagen vom 15.03.2005 aus Anlass von Märkten gilt für den Markttag am 21.09.2025 abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten folgendes:
Den Einzelhandelsgeschäften des Ortsteiles Diedorf wird die Erlaubnis erteilt, ihre Geschäfte während des Diedorfer Marktes am 21.09.2025 offen zu halten.
Gemäß der oben genannten Verordnung wird die Öffnungszeit von 13.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt.