Titel Logo
Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachunbg zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Metallverarbeitender Betrieb – Augsburger Str. 15“

Bekanntmachung

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Metallverarbeitender Betrieb – Augsburger Str. 15“

im OT Biburg

Aufstellungsbeschluss

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Metallverarbeitender Betrieb – Augsburger Str. 15“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.04.2022 bekannt gemacht.

Das Verfahren soll nun mit Vorhabenbezug gemäß § 12 BauGB fortgeführt werden. In seiner Sitzung vom 14.12.2023 hat der Marktgemeinderat daher den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Metallverarbeitender Betrieb – Augsburger Str. 15“ gefasst. Der ergänzende Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gegeben. In selbiger Sitzung hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Metallverarbeitender Betrieb – Augsburger Str. 15“ in der Fassung vom 14.12.2023 gebilligt.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im OT Biburg und umfasst die folgenden Flurnummern: Fl. Nrn. 756 und 764 (Gemarkung Biburg). Der Lageplan des Stadtbauamtes/Bauamtes vom 14.12.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 „Metallverarbeitender Betrieb – Augsburger Str. 15“ ist nachfolgend abgebildet (o. M.):

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die notwendige Schaffung von Erweiterungsflächen für einen metallverarbeitenden Betrieb im Ortsteil Biburg.

Vorgesehen ist die Errichtung einer neuen Werkhalle mit den erforderlichen Nebenräumen wie Lager, Aufenthaltsraum oder Umkleide sowie eines darüberliegenden Bürotraktes im nördlichen Bereich und die Neuarrondierung des bestehenden Betriebsleiterwohnens entlang der Augsburger Straße.

Auswirkungen der Planung werden in einem Umweltbericht geprüft und entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Die erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen befinden sich in direkter Eingriffsnähe hinter den geplanten Erweiterungsbereichen.

Der Markt Diedorf hat bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die gewerbliche Entwicklung an der Augsburger Straße als Planungsziel verankert. Aufgrund der Lage, unmittelbar angrenzend an bestehende und verkehrstechnisch gut erschlossene, gewerblich genutzte Flächen, bzw. Mischgebietsflächen stellt der Standort gute Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung des Betriebes dar. Ein Umzug an einen anderen Standort würde keine Vorteile gegenüber dem jetzigen Standort bringen, da hier bereits maßgebliche technische Einrichtungen vorhanden sind und auch das Wohnhaus am Ort verbleiben soll. Da der Betrieb dringend Erweiterungsflächen benötigt und das Grundstück in dessen Eigentum steht, ist eine Erweiterung am Standort alternativlos.

Verfahrensart

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes. In der Zeit vom 03.05.2022 bis einschließlich 08.06.2022 fand zum Vorentwurf in der Fassung vom 29.03.2022 (ohne Vorhaben- und Erschließungsplan) bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 statt. Diese wird wie nachfolgend bekannt gemacht, nun wiederholt. Da der Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Diedorf entwickelt wird, ist keine parallele Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (Teil C), kann mit der Begründung (Teil D) und dem Umweltbericht (Teil E) im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 29.01.2024 bis einschließlich 26.02.2024

im Internet auf der Homepage der Markt Diedorf unter https://www.markt-diedorf.de/de/wirtschaft/planen-bauen/bauleitplanung/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus des Marktes Diedorf (Bauamt EG, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Öffnungszeiten sind: Montag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Während dieser Frist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Entsprechende Stellungnahmen können auch auf elektronischem Weg per E-Mail an die allgemeine E-Mail-Adresse des Markts Diedorf: rathaus@markt-diedorf.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Diedorf, den 16.01.2024
Markt Diedorf
Peter Högg, 1. Bürgermeister