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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuer-/Zahlungstermine

Soweit die Bescheide keine anderen Angaben bzw. Fälligkeitsdaten enthalten, sind die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben für 2024 wie folgt fällig:

15.11.2024

4. Rate

Grundsteuer A

4. Rate

Grundsteuer B

4. Rate

Gewerbesteuervorauszahlung

4. Rate

Abfallbeseitigungsgebühren

Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührenvorauszahlung entsprechend dem Fälligkeitsdatum lt. Bescheid

Soweit Sie eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge im SEPA-Verfahren zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Um Ihnen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, bitten wir Sie, falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um pünktliche Überweisung - mit Angabe der FAD-Nr. - lt. Bescheid.

Hinweis zur Grundsteuer:

Wenn ein Eigentümer sein Grundstück verkauft für das er bisher Grundsteuer an den Markt Diedorf entrichtet hat, muss er trotz der notariellen Beurkundung - auch nach dem Verkauf - die Grundsteuer noch solange an den Markt Diedorf weiterbezahlen, bis die Gemeinde vom zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Aufhebungsbescheid erhalten hat. Außerdem erfolgt die Umschreibung vom Finanzamt grundsätzlich zum 01.01. des folgenden Jahres.

Bei Eigentumswechsel während des Jahres ist es eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Käufer und Verkäufer, die Grundsteuer aufzuteilen. Eine sich ergebende Steuerüberzahlung wird von der Gemeinde selbstverständlich zurückerstattet.

Kasse
Markt Diedorf/Gemeindewerke