In den nächsten Wochen werden Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide gültig ab 2025 zugehen.
Mein Messbetrag weicht vom alten Messbetrag erheblich ab. Woran kann das liegen?
Jede grundlegende Neuausrichtung der Grundsteuer führt zu Veränderungen im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung. Das Bayerische Grundsteuergesetz weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz (Bund) im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) weitreichend ab. Statt des Verkehrswerts ist Kern des bayerischen Grundsteuermodells die Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer nach den Flächengrößen (sog. Flächenmodell). Prägendes Element der Lastenverteilung ist der Äquivalenzgedanke. Auch nach dem Flächenmodell sind Belastungsverschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen nicht vermeidbar und können von den Gemeinden nicht vermieden werden.
An wen muss ich mich wenden, wenn der Messbetrag nicht korrekt ist?
Sollten die Messbeträge nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, da dies für die Ermittlung der Messbeträge zuständig ist. Der Markt Diedorf hat auf die festgelegten Messbeträge keinen Einfluss und hat die Grundsteuer entsprechend der übermittelten Daten festzusetzen.
Warum bekomme ich einen Bescheid obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?
Da Sie zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt (zum Stichtag 01.01.2022) noch Eigentümer waren. Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, hat diesen das Finanzamt noch nicht vollzogen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Finanzamt.