Soweit die Bescheide keine anderen Angaben bzw. Fälligkeitsdaten enthalten, sind die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben für 2023 wie folgt fällig:
15.02.2023
1. Rate Grundsteuer A
1. Rate Grundsteuer B
1. Rate Gewerbesteuervorauszahlung
1. Rate Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührenvorauszahlung
1. Rate Abfallbeseitigungsgebühren
Friedhofunterhaltungsgebühren
Soweit Sie eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge im SEPA-Verfahren zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Um Ihnen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, bitten wir Sie, falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um pünktliche Überweisung - mit Angabe der FAD-Nr. - lt. Bescheid.
Bankverbindungen:
Markt Diedorf für Steuern und Abgaben
VR-Bank Handels- und Gewerbebank eG
IBAN: DE82 7206 2152 0003 4890 00
BIC: GENODEF1MTG
oder
Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE59 7315 0000 0000 3550 08
BIC: BYLADEM1MLM
Gemeindewerke Diedorf für Wasser, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
VR-Bank Handels- und Gewerbebank eG
IBAN: DE84 7206 2152 0003 2667 37
BIC: GENODEF1MTG
oder
Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE77 7315 0000 0030 2898 54
BIC: BYLADEM1MLM
Hinweis zur Grundsteuer:
Wenn ein Eigentümer sein Grundstück verkauft für das er bisher Grundsteuer an den Markt Diedorf entrichtet hat, muss er trotz der notariellen Beurkundung - auch nach dem Verkauf - die Grundsteuer noch solange an den Markt Diedorf weiterbezahlen, bis die Gemeinde vom zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Aufhebungsbescheid erhalten hat. Außerdem erfolgt die Umschreibung vom Finanzamt grundsätzlich zum 01.01. des folgenden Jahres.
Bei Eigentumswechsel während des Jahres ist es eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Käufer und Verkäufer, die Grundsteuer aufzuteilen. Eine sich ergebende Steuerüberzahlung wird von der Gemeinde selbstverständlich zurückerstattet.