Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 21.01.2025 folgende Modalitäten für den Verkauf der Grundstücke beschlossen:
| - | Der Mindestpreis für die Veräußerung beträgt je m² = 740 € |
| - | Der Verkauf erfolgt im Bieterverfahren. Der Mindestpreis ist dabei einzuhalten. |
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| Die Interessenten müssen ihr Kaufangebot, mit einer Finanzierungszusage, in einem verschlossenen Umschlag zu dem von der Verwaltung festgelegten Eröffnungstermin vorlegen. Angebote können für ein oder beide Grundstücke zum gleichzeitigen Erwerb abgegeben werden. Liegen mehrere gleichlautende Angebote vor, entscheidet das Los. |
| - | Die Käufer haben ein Auswahlrecht an den zwei verfügbaren Grundstücken. Hierzu ist bei Angebotsabgabe die jeweilige Parzellennummer anzugeben. |
| - | Die Parzelle 1 ist mit einer Dienstbarkeit für Abstandsflächen des angrenzenden Grundstücks (Garagenbebauung) belastet. Die Parzelle 2 ist Lastenfrei. |
| - | Ein Bauzwang mit einer Bebauung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb wird festgelegt. |
| - | Die Nebenkosten des Erwerbs sind von den Erwerbern zu tätigen. |
Hinweise zum Bieterverfahren:
Der festgelegte Mindestpreis je m² ist einzuhalten. Die Interessenten müssen ihr Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungstermin vorlegen.
Sollte das Angebot vor dem Eröffnungstermin an das Rathaus übersandt werden, ist der verschlossene Umschlag deutlich mit den Worten „Angebot für ein Grundstück am Goldammerweg – nicht vor Eröffnungstermin öffnen“ zu kennzeichnen.
Der Eröffnungstermin für die Angebote ist am 17. April 2025, um 14 Uhr im Rathaus in Diedorf, Lindenstraße 5 (1. OG, Besprechungszimmer).
Liegen mehrere gleichlautende Angebote vor, entscheidet das Los über die Vergabe. Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein der Interessenten, die Öffentlichkeit ist beim Eröffnungstermin ausgeschlossen.
Nähere Informationen zur Bebaubarkeit erhalten Sie in der Marktverwaltung Diedorf, Herrn Hafner, Tel. 08238/3004-43, Email f.mayer@markt-diedorf.de