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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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6-26 Wegebestandsverzeichnis

Ankündigung der Einziehung eines beschränkt-öffentlichen Wegs „Fußweg zur Kirche“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gem. Anhausen (ursprünglich lt. Widmungsverfügung aus 1961 - Fl.Nr. 59 und Teile der Fl.Nr. 2/2, Gem. Anhausen);

Der Weg „Fußweg zur Kirche“, des Marktes Diedorf (Gemarkung Diedorf) ist gem. Art. 53 Ziff. 3 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg „Fußweg“ gewidmet. Der Weg verläuft aktuell von der Gessertshauser Straße aus, beim Anwesen Bgm.-Erlinger Str. 2, über das Grundstück Fl.Nr. 60, Gem. Anhausen, in Richtung Bgm.-Erlinger Str. 6.

Auf der Fl. Nr. 60 befindet sich eine Hofstelle, die über das vorhandene öffentliche Wegenetz sehr gut angebunden ist.

Aufgrund der Tatsache, dass sich die umliegenden Straßen- und Wegeverläufe, sowie deren Ausbau erheblich verbessert wurde, ist eine Durchquerung der Hofstelle nicht mehr zwingend notwendig, damit verliert diese Widmung jegliche Verkehrsbedeutung. Daher beabsichtigt der Markt Diedorf gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) die

vollständige Einziehung des Fußwegs „Fußweg zur Kirche“ auf dem

Grundstück Fl.Nr. 60, Gem. Anhausen

was hiermit angekündigt wird (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG).

Die Einziehung wird frühestens mit Ablauf des 30.06.2026 wirksam.

Hierzu erfolgen nach Eintreten der vorstehenden Voraussetzungen entsprechende weitere Bekanntgaben im Amtsblatt des Markts Diedorf.

Anregungen und Bedenken können bis zum 30.06.2026 bei der Marktverwaltung Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf, Grundstücksangelegenheiten, Zimmer 12, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Markt Diedorf
Liegenschaftsverwaltung, i.A. Nietsch