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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 7/2026
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Zu Ihrer Information - Lärmschutz für eine gute Nachbarschaft

Lärmschutz für eine gute Nachbarschaft

In erster Linie ist Lärm störend. Zumindest kann er das Wohlbefinden mindern oder sogar gesundheitsgefährdend sein. Bevor es soweit kommt, sollte im Falle der Belästigung zunächst mit dem Nachbarn gesprochen werden. Vielleicht war sein Verhalten nur eine Gedankenlosigkeit.

Alljährlich werden an die Gemeindeverwaltung Fragen von Bürgern gerichtet, zu welcher Tageszeit Rasenmäher oder sonstige, erheblichen Lärm verursachende Tätigkeiten erledigt werden dürfen.

Grundsätzlich gilt die allgemeine Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.

In dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Belästigungen, die die Nachtruhe stören können, verboten. Für den Betrieb von Biergärten gilt in Bayern die Regelung nach der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999 von 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr.

Ruhestörende Arbeiten sollten, wenn diese nötig und nicht vermieden werden können, von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr.

Vermeiden Sie somit bitte in der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr und der verordneten Ruhezeiten des Marktes Diedorf (ab 20.00 Uhr) die ruhestörenden Tätigkeiten im Haus- und Gartenbereich, wie klopfen, hacken, hämmern, bohren und im Gartenbereich das Verwenden von Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer, Motorpumpen, Laubsauger, Kreissägen, usw.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir einerseits um die Vernunft jedes Einzelnen, sich an die Ruhezeiten zu halten, andererseits aber um etwas Toleranz dem Anderen gegenüber.

Vielen Dank!

Markt Diedorf
Ordnungsamt