Im Frühjahr ist die Natur besonders anfällig für Störungen.
Grundsätzlich wird darum gebeten, auf den Wegen zu bleiben. Spuren von landwirtschaftlichen Maschinen auf Äckern und Rückegassen im Wald sind keine Wege.
Wiesen und Felder befinden sich derzeit in der Aufwuchszeit und schutzlose Jungtiere kommen auf die Welt. Es ist daher umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten geboten, insbesondere die Begehung ausschließlich auf ausgewiesenen Wegen und das Anleinen der Hunde.
Dies alles ist auch im Bayerischen Naturschutzgesetz in Art. 30 geregelt (siehe Auszug):
„Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses“.
Bei Landwirten ist der Hundekot im Tierfutter für die Gesundheit ihrer Tiere ein großes Problem und die Jäger im Markt Diedorf finden immer wieder getötete oder verletzte Wildtiere, die von freilaufenden Hunden gerissen wurden.
Die Landwirte und Jäger setzen aber nicht auf gesetzliche Regelungen, sondern appellieren einfach an die Vernunft von Hundebesitzern, ihre Hunde an die Leine zu nehmen und vor allem während der angegebene Zeiträume nur vorhandene Wege zu verwenden.