Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird im südlichen deutschsprachigen Raum als „Freinacht" bezeichnet, in der vor allem Jugendliche Streiche spielen und Späße treiben. Doch nicht alles ist erlaubt.
Bei der Freinacht soll darauf geachtet werden, Grenzen nicht zu überschreiten und es bei kreativen Späßen und harmlosen Streichen zu belassen. Bei allem Verständnis für Tradition appelliert der Markt Diedorf, dass Straftaten, wie Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, auch an diesem Tag nicht erlaubt sind und entsprechend verfolgt werden müssen. Auch im Straßenverkehr gelten die gleichen Regeln wie im gesamten Jahr. Es gilt bei Alkohol: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht.
Erhöhte Vorsicht ist auch am 1. Mai für Verkehrsteilnehmer geboten, da gerade im ländlichen Bereich gerne Wandergruppen und Fahrradfahrer unterwegs sind. Autofahrer, Fußgänger und Fahrradfahrer sollten sich deshalb rücksichtsvoll und umsichtig verhalten, um Unfälle zu vermeiden.