Titel Logo
Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Steuer-/Zahlungstermine

Soweit die Bescheide keine anderen Angaben bzw. Fälligkeitsdaten enthalten, sind die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben für 2024 wie folgt fällig:

15.05.2024

2. Rate Grundsteuer A

2. Rate Grundsteuer B

2. Rate Gewerbesteuervorauszahlung

2. Rate Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührenvorauszahlung

2. Rate Abfallbeseitigungsgebühren

Soweit Sie eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge im SEPA-Verfahren zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Um Ihnen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, bitten wir Sie, falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um pünktliche Überweisung - mit Angabe der FAD-Nr. - lt. Bescheid.

Bankverbindungen:

Markt Diedorf

für Steuern und Abgaben

VR-Bank Handels- und Gewerbebank eG

IBAN: DE82 7206 2152 0003 4890 00

BIC: GENODEF1MTG

oder

Sparkasse Schwaben-Bodensee

IBAN: DE59 7315 0000 0000 3550 08

BIC: BYLADEM1AUG

Gemeindewerke Diedorf

für Wasser, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr

VR-Bank Handels- und Gewerbebank eG

IBAN: DE84 7206 2152 0003 2667 37

BIC: GENODEF1MTG

oder

Sparkasse Schwaben-Bodensee

IBAN: DE77 7315 0000 0030 2898 54

BIC: BYLADEM1AUG

Hinweis zur Grundsteuer:

Wenn ein Eigentümer sein Grundstück verkauft, für das er bisher Grundsteuer an den Markt Diedorf entrichtet hat, muss er trotz der notariellen Beurkundung - auch nach dem Verkauf - die Grundsteuer noch solange an den Markt Diedorf weiterbezahlen, bis die Gemeinde vom zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Aufhebungsbescheid erhalten hat. Außerdem erfolgt die Umschreibung vom Finanzamt grundsätzlich zum 01.01. des folgenden Jahres.

Bei Eigentumswechsel während des Jahres ist es eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Käufer und Verkäufer, die Grundsteuer aufzuteilen. Eine sich ergebende Steuerüberzahlung wird von der Gemeinde selbstverständlich zurückerstattet.

Kasse
Markt Diedorf/Gemeindewerke