Im Kaufpreis enthalten ist der Beitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet nach § 127 BauGB, 5a KAG. Weiter sind enthalten die Beiträge für die erstmalige Herstellung der Wasserversorgung und der Entwässerung nach Art. 5 KAG sowie der entsprechenden gemeindlichen Satzungen für die Grundstücksfläche (GRZ) und für die für das Vertragsgrundstück festgesetzte Geschoßfläche (GFZ) laut Bebauungsplan. Sollte für das Bauvorhaben die Umsetzung einer höheren GFZ im Zuge einer Befreiung genehmigt werden, so sind für die zusätzliche Geschossfläche die Wasserversorgungs- und Entwässerungsbeiträge vom Grundstückseigentümer, bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen. Die technische Ausführung der Anschlussleitungen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ins Vertragsgrundstück bis ca. 1 Meter nach der Grundstücksgrenze (ohne Revisionsschacht), ist ebenfalls enthalten. Im Kaufpreis enthalten sind auch die für das Vertragsgrundstück zu erbringenden Kostenerstattungsbeträge nach § 135 a BauGB für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.
Ebenfalls im Kaufpreis enthalten ist die Errichtung einer Retentions-/Sickerzisterne durch den Markt Diedorf.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 09. April 2024 folgende Modalitäten für den Verkauf der Grundstücke beschlossen:
| - | Der Quadratmeterpreis (einschl. der Erschließung) für die Veräußerung der Grundstücke 1 - 5 und 7 - 8 (außenliegende Grundstücke im Baugebiet 36 - siehe Planzeichnung) beträgt je m² = 880 € |
| - | Der Quadratmeterpreis (einschl. der Erschließung) für die Veräußerung der Grundstücke 9 und 10 (innenliegende Grundstücke im Baugebiet 36 - siehe Planzeichnung) beträgt je m² = 780 € |
| - | Der Verkauf und die Grundstücksauswahl erfolgen in Reihenfolge des Eingangs der „Bewerbung“ bei nachbezeichneter Stelle. |
Die Interessenten können ihre Bewerbung per E-Mail abgeben (j.kuhn@markt-diedorf.de) oder schriftlich an den Markt Diedorf, z. H. Herr Kuhn, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf, richten. Dabei kann auch ein Wunschgrundstück benannt werden. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Grundstückes besteht nicht, dem Bewerberwunsch soll aber nach Möglichkeit entsprochen werden. Eine Grundstücksauswahl wird mit den Bewerbern im Einzelfall abgestimmt.
Bewerbungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden zunächst auf eine Warteliste genommen und rücken bei Absage eines Bewerbers in der Reihenfolge nach.
- Der Verkauf der Grundstücke erfolgt erschlossen mit Notarvertrag. Der Notarvertrag wird durch den Markt Diedorf in Abstimmung mit den Käufern vorbereitet.
Die Käufer haben in Reihenfolge des Eingangs ein Auswahlrecht an den neun verfügbaren Grundstücken.
Ein Bauzwang mit einer Bebauung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb/Fertigstellung der Erschließung wird festgelegt.
| - | Die Nebenkosten des Erwerbs sind von den Erwerbern zu tätigen. |
| - | Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Den Bebauungsplan finden Sie in gleicher Rubrik zum Herunterladen auf der Internetseite des Marktes Diedorf. Bei Fragen zum Bebauungsplan können Sie sich gerne an Frau Mangold vom Bauamt wenden i.mangold@markt-diedorf.de oder Telefon 08238/3004-42. |
| - | Die Käufer haben dem Markt Diedorf im Vorfeld des Erwerbs die Finanzierung darzulegen und die für die Vertragsausarbeitung erforderlichen Daten zu überlassen. |