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Amtsblatt Markt Diedorf
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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9-26 Maimarkt StVO

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrsbeschränkungen anlässlich des Maimarktes am Freitag 01.05.2026

1. Der Markt Diedorf erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO für den Maimarkt am 01.05.2026 folgende Anordnung. Die Halteverbote beginnen am 30.04.2026 um 18.00 Uhr und enden am 01.05.2026 um 19.00 Uhr.

a) Die Bgm.-Grüner-Straße, die Adolph-Kolping-Straße, der Rathausplatz und die Lindenstraße zwischen der Wellenburger Straße und der Fichtenstraße werden für den gesamten Verkehr gesperrt.

b) Der Amsel-, Finken-, Meisen- sowie Goldammerweg sind über die Schwalbenstraße, der Ulmen-, Espen- und Ahornweg sowie die Eichenstraße sind über die Flurstraße zu erreichen.

c) Die Frühlingstrasse kann nur über die B 300 erreicht werden und ist frei bis zur Einmündung des Blütenweges.

d) Für die Lindenstraße, den Rathausplatz und die Bgm.-Grüner-Straße besteht ein Parkverbot. Wir bitten dies unbedingt einzuhalten, da auf dem Parkplatz der Schmuttertalhalle der Auto-Salon stattfindet.

2. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

3. Um einen reibungslosen Marktverlauf zu gewährleisten und um Gefahren für die Allgemeinheit auszuschalten, wird die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern auf den Markt untersagt.

Markt Diedorf, 27.04.2026
Peter Högg, 1. Bürgermeister

Offenhaltung von Verkaufsstellen anlässlich des Maimarktes

Nach der Verordnung des Marktes Diedorf über die Freigabe von Marktsonntagen vom 15.03.2005 aus Anlass von Märkten gilt für den Markttag am 01.05.2026 abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten folgendes:

Den Einzelhandelsgeschäften des Ortsteiles Diedorf wird die Erlaubnis erteilt, ihre Geschäfte während des Diedorfer Marktes am 01.05.2026 offen zu halten.

Gemäß der oben genannten Verordnung wird die Öffnungszeit von 13.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt.

Markt Diedorf, 27.04.2026
Peter Högg, 1. Bürgermeister