Soziales Engagement als ehrenamtlicher Betreuer
Eine Aufgabe für Sie?
Kann ein Mensch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln, so bekommt er einen Betreuer zur Seite gestellt. Er ist dessen gesetzlicher Vertreter.
In der Regel übernehmen Angehörige dieses Amt und werden vom Betreuungsgericht hierfür bestellt.
Sind keine geeigneten Angehörigen vorhanden, so bestellt das Betreuungsgericht ehrenamtliche oder hauptamtliche Betreuer.
Der Betreuungsverein kann ehrenamtliche Betreuer gegenüber dem Vormundschaftsgericht und der Betreuungsstelle benennen.
Eignen Sie sich als gesetzlicher Betreuer?
Mit der gesetzlichen Betreuung ist die oder der Betreute nicht entmündigt. Er ist auch weiterhin geschäftsfähig. Die Entmündigung ist mit dem Betreuungsrecht abgeschafft. Das Recht auf Selbstbestimmung wird somit in den Vordergrund gestellt.
Das setzt voraus, dass sich Betreuer/-innen finden, die sich für die Betroffenen einsetzen. Die Betreuerin/der Betreuer hat alle Angelegenheiten mit der/dem Betreuten zu besprechen, so weit dies möglich ist. Die Aufgaben, die einer Betreuerin/einem Betreuer übertragen werden, sind genau festgelegt.
Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Betreuungsvereins stehen Ihnen beratend zur Seite, begleiten Sie bei Ihren Aufgaben und bieten Ihnen Fortbildungen und Erfahrungsaustausch an.
Unsere Adresse lautet:
Betreuungsverein Schwandorf e.V.
Haydnstr. 2
92421 Schwandorf
Tel.:09431/56 000 97
Fax: 09431/56 000 99
E-Mail: rita.sebald@betreuungsverein-schwandorf.de
E-Mail: waltraud.brettner@betreuungsverein-schwandorf.de