Bauanträge und Bauvoranfragen
Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen jeweils einstimmig erteilt:
Bauantrag auf Anbau an das bestehende Wohn- und Geschäftshaus mit Errichtung eines Carports, Marktplatz 11
Beteiligung an den Bauleitplanungen der Stadt Nittenau
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte mit einer Gegenstimme sein Einverständnis zum nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren der Stadt Nittenau:
Beteiligung an den Bauleitplanungen der Stadt Roding
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte einstimmig sein Einverständnis zum nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren der Stadt Roding:
Beteiligung an den Bauleitplanungen der Gemeinde Steinberg am See
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte einstimmig sein Einverständnis zum nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren der Gemeinde Steinberg am See:
Beteiligung an den Bauleitplanungen des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte einstimmig sein Einverständnis zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Am Richtfeld“ im Anschlussbereich der BAB 93/ B 85
Vom Baugenehmigungsverfahren wurde der nachfolgend genannte Bauantrag freigestellt
Bauleitplanung
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Mappach“
a) Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2BauGB- Abwägungsbeschlüsse
Der Marktgemeinderat nimmt einstimmig das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.
b) Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierten Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Mappach“ in der Fassung vom 19.10.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro die rechtsverbindliche Fassung des Bebauungsplans herzustellen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Bauleitplanung
Antrag der Firma Solea Solarpark Holding GmbH, Plattling auf Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Vorderthürn – Wiesbauernholz“.
Der Marktgemeinderat fasst mit einer Gegenstimme folgenden Aufstellungsbeschluss;
a) Der Flächennutzungsplan wird für bestimmte Teilflächen der Gemarkung Vorderthürn geändert. Die bisher als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellten Grundstücke sollen im Zuge der Änderung als eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ dargestellt werden. Der Beschluss hierüber ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
b) Für die Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Vorderthürn ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Vorderthürn - Wiesbauernholz“ aufzustellen. Geplant ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“. Der Beschluss hierüber ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
c) Die unter Buchstaben a) und b) genannten Teilflächen sind identisch. Sie sind dem Lageplan zu entnehmen, der als wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses der Sitzungsniederschrift beigefügt wird. Es handelt sich dabei um eine Gesamtfläche von ca. 42.000 m².
d) Mit dem Vorhabensträger, der Solea Solarpark Holding GmbH, Plattling ist im Zuge des Verfahrens ein städtebaulicher Vertrag, insbesondere zur Tragung der Planungs- und Verwaltungskosten, abzuschließen.
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Schöngras-Kölbldorf auf Neubau eines Feuerwehrgerätehauses inklusive Mehrzweckraum;
Beratung und Beschlussfassung auch im Hinblick auf eine Zusammenführung und gemeinsame Realisierung mit dem geplanten Dorfgemeinschaftshaus
Die Freiwillige Feuerwehr Schöngras-Kölbldorf hat mit Schreiben vom 05.09.2022 die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses in Schöngras inklusive Mehrzweckraum beantragt.
Zur Begründung wird vorgetragen, das bestehende Gerätehaus entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Vorschriften, unter anderem nicht der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“. Das Feuerwehrhaus der FFW-Schöngras-Kölbldorf wurde 1970 erbaut. Es verfügt über einen Stellplatz auf dem ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) untergebracht ist.
Der Neubau zweier Gebäude (separates Feuerwehrhaus und separates Dorfgemeinschaftshaus) wäre unwirtschaftlich und würde bei weitem den finanziellen Rahmen des Marktes sprengen. Aus diesem Grund und um Synergieeffekte zu nutzen (z.B. bei der Errichtung der Stellplätze), wird empfohlen, beide Vorhaben zusammenzuführen und in einem Gebäude zu realisieren.
Von der Verwaltung wurde im Vorfeld abgeklärt, dass sich die Realisierung der beiden Vorhaben in einem Gebäude nicht förderschädlich auswirken würde.
Nach Auskunft der Regierung der Oberpfalz wird der Neubau eines Feuerwehrhauses gefördert, wenn das bestehende Gebäude den aktuellen rechtlichen Anforderungen und Vorschriften nicht mehr entspricht. Nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien beträgt der Basisfestbetrag für einen notwendigen Stellplatz 60.500 Euro. Da sich der Markt Bruck in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) befindet, wird ein erhöhter Festbetrag in Höhe von 63.500 Euro gewährt. Es kann damit gerechnet werden, dass dieser Festbetrag im Laufe des Jahres 2023 voraussichtlich um bis zu 10 % auf knapp 70.000 Euro erhöht wird.
Nach Rücksprache mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz beträgt der Fördersatz für ein Dorfgemeinschaftshaus 74 % der zuwendungsfähigen Kosten, wobei ein Förderhöchstbetrag von grundsätzlich 200.000 Euro gilt. Dieser könne jedoch im Einzelfall erhöht werden.
Der Marktgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1) Die beiden Bauvorhaben „Dorfgemeinschaftshaus“ und „Feuerwehrhaus“ werden zu einem Projekt zusammengeführt und sollen in einem Gebäude auf zwei verschiedenen Etagen/Geschossen realisiert werden.
2) Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll ein Architekturbüro untersuchen und prüfen, ob unter Berücksichtigung der Baukosten und Fördermöglichkeiten einerseits sowie der Funktionalität und Zukunftsfähigkeit andererseits ein Neubau oder eine Sanierung mit An- und Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses die bessere Lösung ist. Bei der Variante „Neubau“ ist außerdem zu untersuchen, ob dieser besser auf dem gemeindlichen Grundstück an der Brucker Straße, westlich der St.-Johannes-von-Nepomuk-Kirche, oder auf dem gemeindlichen Grundstück Austraße 13, auf dem das jetzige Feuerwehrhaus steht, realisiert werden kann.
Ausbau und Verbesserung der örtlichen und überörtlichen Radwegeinfrastruktur; Weiterbau des Radwegs entlang der B 85 von Mappach bis Neubäu am See;
Beschlussfassung über eine Antragstellung bei den Staatlichen Bauämtern Amberg-Sulzbach und Regensburg
Vor ungefähr 30 Jahren hat das damalige Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg entlang der Bundesstraße 85, zwischen dem Hauptort Bruck i.d.OPf. und dem Ortsteil Mappach, einen Geh- und Radweg bauen lassen. Leider wurde dieser Radweg bis heute nicht weitergebaut, obwohl der Verkehr auf der Bundestraße in den zurückliegenden drei Jahrzehnten weiter zugenommen hat und gleichzeitig auch das Radfahren immer beliebter geworden ist.
Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig den Weiterbau des Radwegs entlang der B 85 von Mappach bis Neubäu am See bei den Staatlichen Bauämtern Amberg-Sulzbach und Regensburg zu beantragen. Der Antrag der Stadt Roding auf Bau eines Radweges zwischen Roding und Neubäu am See wird ausdrücklich begrüßt und befürwortet.
Städtebauförderung:
Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig die Fortschreibung und Verlängerung des Programms zur Förderung von Fassadenerneuerungen im Markt Bruck i.d. OPf. (Fassadenerneuerungsprogramm). Die Laufzeit wird erneut um fünf Jahre, also vom 01.01.2023 bis 31.12.2027, verlängert. Im Hinblick auf die zwischenzeitlich gestiegenen Baukosten und um den finanziellen Anreiz für Sanierungen zu verbessern, wurden die bisherigen Förderhöchstbeträge von bisher jeweils 6.000 Euro um ein Drittel auf nunmehr jeweils 8.000 Euro erhöht.
Neunte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung; Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren zum 01. Januar 2023
Mit drei Gegenstimmen beschließt der Marktgemeinderat die Wasserverbrauchsgebühren zum 01. Januar 2023 um 0,50 Cent auf 2,00 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers zu erhöhen.
Jahresrückblick der 1. Bürgermeisterin in der Marktgemeinderatssitzung am 15.12.2022
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn wir auf das bisher vergangene Jahr zurückblicken, stellen wir fest, dass das Jahr 2022 ein Jahr der Extreme war.
Corona, Ukraine-Krieg, Inflation, Energiekrise, Preissteigerungen, Kriegsflüchtlinge, um nur einige Ereignisse zu nennen.
In diesen Zeiten der Krisen, habe ich einerseits sehr viel Solidarität und Dankbarkeit, andererseits aber auch viel Egoismus erlebt.
Wir haben im Jahr 2022 in
vieles für unsere Kommune getan, beraten, beschlossen, diskutiert und auf den Weg gebracht.
Liebe Marktgemeinderäte,
sie alle tragen mit einem guten menschlichen Miteinander zum Gelingen eines intakten Gemeinwesens bei. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir unser lebens- und liebenswertes Bruck noch lebendiger, unser Zusammenleben noch harmonischer gestalten und manche Herausforderung besser bestehen.
„Das Jahr 2022“:
Einwohnerzahlen
In Bruck i.d.OPf. sind 4.533 Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz gemeldet (Stand: 01.12.2022). Es wohnen 1.989 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und es arbeiten 1.439 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Bruck.
Aktuell sind 10 Asylbewerber in Bruck gemeldet.
Friedhof
Im Jahr 2022 fanden auf unserem Friedhof bisher 43 Beisetzungen statt, davon 28 Urnen- und 15 Erdbestattungen. Schon seit einigen Jahren lässt sich ein zunehmender Trend und ein steigender Anteil an Urnenbestattungen feststellen.
Vereinsleben
Unsere Vereine bereichern das gesellschaftliche, sportliche und kulturelle Geschehen in unserer Marktgemeinde. Was dort an ehrenamtlicher Arbeit geleistet wird, ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Gerade deshalb unterstützt auch die Gemeinde dieses Engagement im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Die Vereine erhalten jährlich vom Markt Bruck i.d.OPf. 10.000,00 Euro für die Jugendförderung. Darüber hinaus werden die Investitionsausgaben der Vereine mit einem Fördersatz von 10 % bezuschusst.
Wasserversorgung
Unsere Bürgerinnen und Bürger sind es gewohnt, dass jederzeit einwandfreies Trinkwasser in genügender Menge zur Verfügung steht. Um dies weiterhin sicherzustellen, bedarf es großer Anstrengungen.
Unsere gemeindeeigene Wasserversorgung ist in die Jahre gekommen und muss deshalb in den nächsten Jahren je nach Dringlichkeit und Priorität schrittweise verbessert und ertüchtigt werden. Unser gesamtes Leitungsnetz umfasst ca. 85 km.
Heuer mussten vom Wasserwerk bis dato 12 Wasserrohrbrüche an Wasser-Hauptleitungen, teilweise in einer Tiefe von bis zu 2,80 m repariert werden. An Wasser-Hausanschlussleitungen haben wir 2022, 12 Reparaturarbeiten durchführen müssen. Insgesamt wurden 8 neue Wasser-Hausanschlüsse erstellt.
Mit der dringend notwendigen Sanierung des Hochbehälters Silberberg sind wir heuer sehr gut vorangekommen.
Abwasserbeseitigung
Für den Betrieb des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung im Sulzbachtal hat der Markt Bruck i.d.OPf. in 2022 eine Betriebskostenumlage von 210.000,00 € entrichtet.
In den nächsten Jahren muss der Abwasserzweckverband Sulzbachtal insgesamt rund 9 Millionen Euro in die Sanierung, und Neubau der Verbandsanlagen investieren. Davon entfallen 24,8 % oder rund 2,23 Mio. Euro auf den Markt Bruck.
Investitionsschwerpunkte sind z.B.
Bauanträge und Bauvoranfragen im Jahr 2022
Straßen und Wegenetz
Gesamt unterhaltungspflichtige Straßen 75,699 km,
davon 25,252 km Gemeindeverbindungsstraßen und 50,447 km Ortsstraßen. Außerdem: nicht ausgebaute öffentlichen Feld- und Waldwege mit einer Länge von insgesamt 78,647 km.
Bauleitplanung:
Für die beiden Sondergebiete (SO)
wurde jeweils der Flächennutzungsplan geändert und je ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Verfahren konnten heuer zum Abschluss gebracht werden. Beide Solarparks werden im 1. Halbjahr 2023 fertiggestellt und ans Netz gehen.
Kinderbetreuung
Laufende Ausgaben für Kindertageseinrichtungen:
Die diesjährigen laufenden Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen belaufen sich auf 667.000 EUR. (Stand: 13.12.2022). Momentan werden 160 Kinder in den örtlichen Kitas betreut.
Grund- und Mittelschule Bruck i.d.OPf.
248 Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit unsere Grund- und Mittelschule. Mit Herrn Markus Binder hat die Grund- und Mittelschule seit August dieses Jahres einen neuen Rektor. In diesem Schuljahr gibt es erstmals keine Regelklasse 8 mehr in Bruck. Die Brucker Kinder müssen nach Nittenau zur Mittelschule fahren, (bedingt dadurch, dass es letztes Jahr keine 7. Klasse gab).
Digitalisierung
Dank mehrerer Förderprogramme, die in Anspruch genommen wurden, und mit Unterstützung der Fa. IK-T aus Regensburg, konnte der seit 2020 eingeschlagene Weg, die Grund- und Mittelschule mit Digitalen Endprodukten auszustatten, auch 2022 konsequent u. erfolgreich fortgeführt werden. Hier einige Beispiele:
Investitionsmaßnahmen im Jahr 2022
Zukunftsprojekte:
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Wettbewerb „Familienfreundlicher Landkreis“ mit seinen beiden Kategorien „Familienfreundliche Kommune“ und „Familienfreundliches Unternehmen“ wurde 2021 zum vierten Mal ausgeschrieben.
Ziel war und ist es, familienfreundliche Kommunen und Unternehmen auszuzeichnen und damit in aller Öffentlichkeit zu zeigen, wie Familienfreundlichkeit funktioniert und welche Vorteile sie bringt.
Der Markt Bruck i.d.OPf. wurde am 28.06.2022 in der Kategorie „familienfreundliche Kommune“ mit Gold ausgezeichnet.
Liebe Marktgemeinderäte,
unser aller Leben wurde in den letzten beiden Jahren beeinflusst und verändert. In einer Zeit, in der Europa und die Welt unter zunehmender Anspannung stehen, sollten wir dankbar sein, in einem Land leben zu dürfen, in dem nach wie vor Frieden, Freiheit und Wohlstand herrschen. Keine Generation vor uns durfte in diesem Land so lange in Frieden leben wie wir es seit fast 77 Jahren dürfen.
Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit. Auf diesen Werten beruht ein gutes und solidarisches Zusammenleben.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Engagement und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Herzlichen Dank auch an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus und alle anderen Beschäftigten des Marktes.
Ein besonderer Dank gilt meinem Geschäftsleiter Ludwig Birner.