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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 1/2024
Aus den Sitzungen
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Bericht über den öffentlichen Teil der Bau- und Grundstücksausschusssitzung vom 14. Dezember 2023

Bauanträge

Für die nachfolgend genannten Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen, jeweils einstimmig, erteilt:

  • Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses sowie Errichtung von Schleppdachgauben, eines Balkons und einer Außentreppenanlage, Sollbacher Str. 110, Gemarkung Sollbach, (Antragsteller: Seidl Werner)
  • Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Koblstraße 71, Gemarkung Sollbach, (Antragsteller: Hauser Claudia und Johann)

Einstimmig wurde vom Bau- und Grundstückausschuss der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für den Umbau und die energetische Sanierung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses, Rückbau eines Nebengebäudes und Neuerrichtung einer Garage in der Jahnstr. 10, Gemarkung Bruck i.d.OPf. genehmigt (Antragssteller: Schwarz Caroline und Weiß Heiko).

Einstimmig wurde auch der Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Weichselbergstraße 10, Gemarkung Bruck i.d.OPf. durch den Bau- und Grundstücksausschuss genehmigt (Antragsstellerin: Schuierer Rosemarie).

Der Antrag auf Nutzungsänderung von einem Laden zu einem Büro- und Wohnhaus, in der Bischof-Krautbauer-Straße 2, Gemarkung Bruck i.d.OPf. wurde vom Bau- und Grundstücksausschuss ebenfalls einstimmig genehmigt (Antragssteller: Sziwek Manuela und Stefan).

Beteiligung an den Bauleitplanungen der Stadt Nittenau

Der Bau- und Grundstücksausschuss erteilte sein Einverständnis zu nachfolgenden genannten Bauleitplanverfahren der Stadt Nittenau:

  • Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Taubenweg 1-3“ (WA); Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
  • 8. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Hirschenbleschen“ Errichtung einer neuen Werkszufahrt zwischen Brucker Straße und Heideweg; Beteiligung am Verfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Straßen und Wegerecht

Aufgrund der Überarbeitung der Straßenbestandverzeichnisse der Marktgemeinde wurde einstimmig nachfolgende Änderung vorgenommen:

Die Ortsstraße „Kugelbergweg“, Fl.Nr. 239/81 Gemarkung Bruck i.d.OPf. (Länge: 93 m) wird abgestuft zum beschränkt öffentlichen Weg mit Widmungsbeschränkungen.

Anfangspunkt: bei Ortsstraße „Bahnhofstraße“, Fl.Nr. 239 Gemarkung Bruck i.d.OPf. Endpunkt: bei „Kugelberg“, Fl.Nr. 239/81 Gemarkung Bruck (Länge: 93 m)

Die Unterlagen können in der Zeit vom 19. Januar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 beim Markt Bruck i.d.OPf., Rathausstraße 7, 92436 Bruck i.d.OPf., im Rathaus, Zimmer Nr. E 05 (Bauverwaltung), während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Die detaillierte Bekanntmachung kann an der Amtstafel am Rathaus, an den Anschlagtafeln in Schöngras, Sollbach und Mappach sowie auf der Homepage des Marktes Bruck i.d.OPf. nachgelesen werden.

Bericht über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2023

Vorstellung der Machbarkeitsstudie durch das Architekturbüro Schnabel & Partner;

Neubau, Anbau bzw. Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Schöngras-Kölbldorf in Kombination mit der Zusammenführung und der gemeinsamen Realisierung des geplanten Dorfgemeinschaftshauses

Die Freiwillige Feuerwehr Schöngras-Kölbldorf hat mit Schreiben vom 05.09.2022 die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses in Schöngras inklusive Mehrzweckraum beantragt.

Zur Begründung wird vorgetragen, das bestehende Gerätehaus entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Vorschriften, unter anderem nicht der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“. Das Feuerwehrhaus der FFW-Schöngras-Kölbldorf wurde 1970 erbaut. Es verfügt über einen Stellplatz auf dem ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) untergebracht ist.

Der Neubau zweier Gebäude (separates Feuerwehrhaus und separates Dorfgemeinschaftshaus) wäre unwirtschaftlich. Aus diesem Grund und um Synergieeffekte zu nutzen (z.B. bei der Errichtung der Stellplätze), wird empfohlen, beide Vorhaben zusammenzuführen und in einem Gebäude zu realisieren.

In der Marktgemeinderatssitzung vom 15.12.2022 wurde einstimmig beschlossen, dass die beiden Bauvorhaben „Dorfgemeinschaftshaus“ und „Feuerwehrhaus“ zu einem Projekt zusammengeführt und in einem Gebäude auf zwei verschieden Etagen/Geschossen realisiert werden.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll ein Architekturbüro untersuchen und prüfen, ob unter Berücksichtigung der Baukosten und Fördermöglichkeiten einerseits sowie der Funktionalität und Zukunftsfähigkeit andererseits ein Neubau oder eine Sanierung mit An- und Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses die bessere Lösung ist. Bei der Variante „Neubau“ ist außerdem zu untersuchen, ob dieser besser auf dem gemeindlichen Grundstück an der Brucker Straße, westlich der St.-Johannes-von-Nepomuk-Kirche, oder auf dem gemeindlichen Grundstück Austraße 13, auf dem das jetzige Feuerwehrhaus steht, realisiert werden kann.

Der Marktgemeinderat nimmt die vom Architekturbüro Schnabel & Partner vorgestellte Machbarkeitsstudie vom 14.12.2023 für ein Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus in Schöngras mit den jeweiligen Kostenschätzungen, die zwischen 1.619.400,00 Euro (günstigste Variante) und 1.774.500,00 Euro (teuerste Variante) liegen, zu Kenntnis.

Wie im Zuge der einfachen Dorferneuerung ohnehin vorgesehen, soll als nächster Schritt die Schöngraser Bevölkerung im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit einem Vertreter des Amts für Ländliche Entwicklung Oberpfalz zeitnah über das Vorhaben und den Inhalt der Machbarkeitsstudie unterrichtet werden.

Anschließend wird die Angelegenheit erneut dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorgelegt.