Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 1/2025
Aus den Sitzungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 19.12.2024

Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S)

Herr Markus Weber vom Architekturbüro Schnabel Partner Architekten GmbH aus Bad Kötzting stellte in der letzten Marktgemeinderatssitzung des Jahres, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie die Kostenberechnung für den Anbau eines Werkraums, eines Maschinenraums und eines Nebenraums an der Nordseite des Bauabschnitts I der Grund- und Mittelschule Bruck i.d.OPf. vor.

Einstimmig genehmigte der Marktgemeinderat die Eingabeplanung vom 12.12.2024.

Des Weiteren genehmigte der Marktgemeinderat die vom Architekturbüro Schnabel vorgestellte Kostenberechnung vom 19. Dezember 2024. Die Kosten laut Kostenberechnung belaufen sich für den Anbau eines Werkraums, eines Maschinenraums und eines Nebenraums an der Nordseite des Bauabschnitts I der Grund- und Mittelschule Bruck i.d.OPf. auf 1.250.814,75 Euro brutto.

Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Anbau eines Werkraums, eines Maschinenraums und eines Nebenraums an der Nordseite des Bauabschnitts I der Grund- und Mittelschule Bruck i.d.OPf., Schulstraße 7, Fl.Nrn. 683/11 und 681/5 Gemarkung Bruck i.d.OPf.

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Zuwendungsantrag sowie einen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen.

Ortsrecht

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat bei der überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfung festgestellt, dass die Beitragssätze für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung neu zu kalkulieren sind, da der Markt Bruck i.d.OPf. gem. Kommunalabgabengesetz eine Kostendeckungspflicht hat.

Die bisherigen Kanalherstellungsbeitragssätze betragen 0,80 € pro qm Grundstücksfläche und 6,50 € pro qm Geschossfläche.

Der Markt Bruck hat für die Neuberechnung der Beitragssätze inkl. der Aktualisierung des dafür notwendigen Anlagenachweises das Büro Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH aus Straubing beauftragt.

Frau Rechtsanwältin Anette Freitag vom Büro Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH stellte die Neuberechnung der Beitragssätze dem Gremium in der Marktgemeinderatssitzung am 19.12.2024 vor und beantwortete die Fragen der Marktgemeinderatsmitglieder.

Aufgrund ihrer Berechnung erhöhen sich die Beitragssätze auf 1,43 € pro qm Grundstücksfläche und 9,86 € pro qm Geschossfläche.

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 04.06.1997, durch eine 6. Änderungssatzung wie folgt zu ändern:

1)

§ 6 erhält folgende Fassung:

Der Beitrag beträgt:

a)

pro qm Grundstücksfläche

1,43 €

b)

pro qm Geschossfläche

9,86 €

2)

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Marktverwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Änderungssatzung zu erlassen und bekannt zu machen.