Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 1/2026
Aus den Sitzungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Amtliche Bekanntmachungen

Kommunale Wärmeplanung für den Markt Bruck i.d.OPf.

Der Freistaat Bayern will bis 2040 klimaneutral werden. Ein zentraler Bestandteil dieses Ziels ist die kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung bietet der Gemeinde die Chance zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung mit lokalen Möglichkeiten. Sie ist eine gesetzliche Pflicht für alle Kommunen.

Ziel ist es, Wärmeversorgung zukunftssicher zu gestalten, Versorgungsoptionen zu bewerten und eine Übersicht zu erstellen. Der Markt Bruck i.d.OPf. erhält vom Bund für die Erstellung des Fachgutachtens eine Förderung von 90 Prozent.

In der Marktgemeinderatssitzung wurde vom Planungsbüro Luxgreen Climadesign GmbH der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung für den Markt Bruck i.d.OPf. vorgestellt. Die Marktgemeinderäte nahmen diesen einstimmig zur Kenntnis.

Bauleitplanung

Antrag der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG, Luitpoldstraße 20, 93047 Regensburg auf Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bahnhofsplatz (ehemaliges Lagerhaus-Gelände); Aufstellungsbeschluss

In der Klausurtagung des Marktgemeinderates am 08.11.2025 wurden die Planungen der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG für das ehemalige Lagerhausgelände vorgestellt.

Im Rahmen der Präsentation kristallisierten sich aus den drei vorgestellten Varianten insbesondere die Variante II sowie die Variante III als bevorzugte Lösungen heraus. Die Variante I, ein Mehrfamilienhaus mit 28 Wohneinheiten wurde bereits im Vorfeld von der Bürgermeisterin als absolut unpassend, zu viel und zu massiv für das Wohngebiet, eingestuft und somit aus der Planung genommen.

Folgende Planungsvarianten standen zur Abstimmung:

Variante II:

Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 21 Wohneinheiten und 32 Stellplätzen.

Variante III:

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten sowie Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe.

Die Marktgemeinderäte votierten einstimmig für die Variante III.

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die Variante III, Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten sowie Neubau eines Kindergartens mit Kinderkrippe verfolgt werden.

  1. Der Flächennutzungsplan wird für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 239/19; 239/112 Gemarkung Bruck i.d.OPf. mit einer Fläche von ca. 4.562 qm geändert. Die bisher als „Mischgebiet und öffentliche Grünfläche“ dargestellten vorbezeichneten Grundstücke sollen im Zuge der Änderung als Wohngebiet allgemein und Flächen für den Gemeinbedarf dargestellt werden.

    In die Änderung des Flächennutzungsplanes werden auch Teilflächen der Raiffeisenstraße mit den Fl.Nrn. 239/87; und 239/97 für die Verkehrserschließung mit einbezogen.
    Der Beschluss hierüber ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 239/19; 239/112 und den Fl.Nrn. 239/87; und 239/97 Gemarkung Bruck i.d.OPf. ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die geplante Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten sowie eines Kindergartens mit Kindergrippe aufzustellen.
    Der Beschluss hierüber ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit dem Vorhabensträger, VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG, Luitpoldstraße 20, 93047 Regensburg ist im Zuge des Verfahrens ein städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag abzuschließen. Der Antragsteller hat sämtliche Planungs- und Verwaltungskosten zu tragen. Er hat außerdem alle für die Erschließung des Baugrundstücks anfallenden Kosten zu übernehmen. Dem Markt Bruck i.d.OPf. entstehen aus dem Verfahren keine Kosten.

Bauleitplanung

Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet (SO) Einzelhandel an der Schöngraser Straße“ und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Einzelhandel an der Schöngraser Straße“ für die geplante Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit angeschlossenem Getränkemarkt, einem Non-Food-Discounter und einem Imbiss auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf sowie der Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 607/1, 507/3 und 570 Gemarkung Bruck i.d.OPf.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einzelhandel an der Schöngraser Straße.“

Abwägung der Stellungnahmen i.Z.d. frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und TÖB -Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Antrag von Herrn Rudolf Sommer Bündnis 90/Die Grünen auf Vertagung des Tagesordnungspunkts 3, wurde mit 6 zu 9 Stimmen vom Marktgemeinderat abgelehnt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da der geplante und städtebaulich gewollte Einzelhandel des Bebauungsplanes „Einzelhandel an der Schöngraser Straße“ eine Sonderbaufläche erfordert, die derzeit im Flächennutzungsplan nicht ausgewiesen ist. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, bedarf es einer entsprechenden Ausweisung einer Sonderbaufläche. Der Flächennutzungsplan weist derzeit im Planungsgebiet eine landwirtschaftliche Fläche aus. Die landwirtschaftliche Fläche soll im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden.

Während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen aus der Bürgerschaft 10 Stellungnahmen ein.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden 43 Behörden/TÖB mit Brief vom 20.10.2025 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 14 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.

Durch das Ingenieurbüro Heller wurde nun der Entwurfsstand zur 1. Änderung des Bebauungsplans (Stand: 18.12.2025), bestehend aus Planblatt und Begründung mit Umweltbericht, erarbeitet, in welchem insbesondere verschiedene Hinweise der Behörden aufgenommen wurden.

a)

Flächennutzungsplan: beschlussmäßige Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördeneingegangenen Bedenken und Anregungen

b)

Flächennutzungsplan: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Ein weiterer Antrag des Herrn Rudolf Sommer Bündnis 90/Die Grünen auf Einzelabstimmung der Punkte der Abwägungstabelle wurde mit 2 zu 13 Stimmen vom Gremium abgelehnt.

Mehrheitlich beschloss der Marktgemeinderat:

1)

Der Marktgemeinderat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. der Abwägungstabellen mit Stand vom 18.12.2025 zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen Beteiligung der Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Hinweise und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden.

Die Abwägungstabelle wird dem Protokoll beigefügt.

2)

Der Marktgemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 18.12.2025 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3)

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

4)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Nach der Abstimmung zur Änderung des Flächennutzungsplans, folgte die zweite Abstimmung zum:

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel an der Schöngraser Straße“

Abwägung der Stellungnahmen i.Z.d. frühzeitigen Beteiligung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und TÖB- Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Einzelhandel an der Schöngraser Straße“ beschlossen.

Anlass der Planung ist der Wunsch, das Nahversorgungsangebot in der Gemeinde zu verbessern.

Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Markt Bruck i.d.OPf., unmittelbar an der Staatsstraße St 2150, mit direkter Anbindung an die Bundesstraße B 85.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,4 ha und umfasst für das Sondergebiet die Flurstücke 58/2 und 59 der Gemarkung Mögendorf, sowie für die Erschließung Teilflächen der Flurstücke 570, 607/1 Gemarkung Bruck i.d.OPf. und 276 Gemarkung Mögendorf. Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der angrenzenden Verkehrsflächen im privaten Eigentum. Der Vorhabenträger kann über die Grundstücke verfügen.

Der Marktgemeinderat Bruck i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag zur Vorabinformation in der Zeit vom 24.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025 öffentlich aus.

Auch hier gingen während der frühzeitigen Beteiligung 10 Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger ein.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden 43 Behörden/TÖB mit Brief vom 20.10.2025 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 14 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende Punkte geändert bzw. ergänzt:

Einmündung Schöngraser Straße / Staatsstraße

Es wurde die Bauverbotszone entlang der Staatsstraße St 2150 inkl. Verbindungswege zur Bundesstraße mit einem Abstand von 20 m zum nächstgelegenen Fahrbahnrand ergänzt. Das hat zur Folge, dass die Baugrenze in diesem Bereich geringfügig um ca. 2 m zurückgesetzt werden musste. Weiterhin wurden die freizuhaltenden Sichtflächen ergänzt, um eine ausreichende Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Verträglichkeit des Vorhabens

Die vorliegenden Unterlagen werden mit einer Auswirkungsanalyse ergänzt, in dieser wird die Verträglichkeit des Vorhabens geprüft.

Immissionstechnische Verträglichkeit

Um die Verträglichkeit des Vorhabens hinsichtlich Immissionen zu prüfen, wird ein Schallgutachten erstellt und den Auslegungsunterlagen beigefügt.

Weiterhin wurden die Hinweise zur Planung in der Begründung gemäß Abwägung ergänzt.

Mehrheitlich beschlossen die Marktgemeinderäte:

1)

Der Marktgemeinderat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. der Abwägungstabellen mit Stand vom 18.12.2025 zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen Beteiligung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einzelhandel an der Schöngraser Straße“ vorgebrachten Hinweise und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden.

Die Abwägungstabelle wird dem Protokoll beigefügt.

2)

Der Marktgemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 18.12.2025 vorbehaltlich des Nachweises der Verträglichkeit des Vorhabens auf zentrale Versorgungsbereiche und im Hinblick auf Schallimmissionen und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3)

Die Verwaltung wird beauftragt vor Auslegung die Verträglichkeit des Vorhabens im Rahmen einer entsprechenden Auswirkungsanalyse zu prüfen und diese den Auslegungsunterlagen beizufügen.

4)

Die Verwaltung wird beauftragt vor Auslegung die Verträglichkeit des Vorhabens hinsichtlich Immissionen zu prüfen und die entsprechenden gutachterlichen Unterlagen den Auslegungsunterlagen beizufügen.

5)

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

6)

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Auslegung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.