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Mitteilungsblatt für den Markt Bruck id OPf
Ausgabe 10/2024
Aus den Sitzungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Sicherheitswacht für den Markt Bruck i.d.OPf.

Im Jahr 1998 ist die Bayerische Sicherheitswacht eingeführt worden, nachdem Ende 1996 durch das Gesetz über die Sicherheitswacht in Bayern (Sicherheitswachtgesetz – SWG) die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen worden ist. Die ersten Städte mit einer Sicherheitswacht in Bayern waren Nürnberg, Ingolstadt und Deggendorf. Inzwischen gibt es die Sicherheitswacht in mehr als 150 Bayerischen Kommunen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Ziel, die Sicherheitswacht weiter auszubauen und aufzustocken. Dadurch soll das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt, aber auch ein bewusstes Signal für mehr Zivilcourage, Solidarität und Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft gesetzt werden. Sicherheitswacht heißt: Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung zum „Nulltarif“ für die Gemeinden und Städte.

Die Mitglieder der Sicherheitswacht erhalten für ihre Dienste eine Aufwandsentschädigung von 8,00 EUR pro Stunde. Diese und alle anderen Kosten für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt werden komplett durch den Freistaat Bayern übernommen. Auf die Kommunen kommen somit keinerlei Ausgaben zu. Auch um die Aus- und Fortbildung der Sicherheitswachtangehörigen und Ausstattung brauchen sich die Gemeinden und Städte nicht zu kümmern. Dies übernimmt vollumfänglich die Polizei. Somit entstehen keine Aufwände oder Belastungen für die Kommunen.

Die Bayerische Sicherheitswacht ist ein sichtbares und ansprechbares Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Polizei. Die Ehrenamtlichen auf Streife sind zusätzliche Augen und Ohren der Polizei im Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hierbei halten sie stets Kontakt zur Polizei und sorgen so dafür, dass schnell und gezielt professionelle Hilfe in Notlagen oder Gefahrensituationen alarmiert und geleistet werden kann. Die Sicherheitswacht ergänzt auf diese Weise die Polizeiarbeit. Ein Ersatz für die Polizei kann und soll sie aber nicht sein.

Die in der Bayerischen Sicherheitswacht ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger sind keine Polizisten. Sie übernehmen weder originäre Aufgaben der Polizei noch üben sie die Befugnisse der Polizei aus. Die Institutionen Sicherheitswacht und Polizei stehen nicht in Konkurrenz oder im Wettbewerb zueinander. Weder Personalstellen noch Haushaltsmittel werden miteinander verrechnet.

Die Zustimmung zu einer Sicherheitswacht führt nicht zu einer personellen oder finanziellen Schwächung der Polizeidienststellen. Der Wunsch vieler Kommunen nach mehr Polizei vor Ort steht nicht im Widerspruch zu einem „Ja“ für die Sicherheitswacht. Denn die Zuteilung von Stellen und Personal für die Polizei erfolgt völlig losgelöst und unabhängig von der Existenz einer Sicherheitswacht.

Die Sicherheitswacht soll vor allem in Gebieten Streife gehen, für die sich die Bürgerinnen und Bürger selbst mehr Präsenz wünschen, z.B. in größeren Wohnsiedlungen, in öffentlichen Parks, in Naherholungsgebieten und touristisch stark frequentierten Bereichen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel usw.

Die Ehrenamtlichen auf Streife stärken mit ihrer zusätzlich sichtbaren Anwesenheit in der Öffentlichkeit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und schrecken zugleich potentielle Straftäter oder Störenfriede im öffentlichen Raum allein durch die uniformierte sowie aufmerksame und wachsame Präsenz ab. Sie handeln und leisten Hilfe, wo andere wegschauen oder sich wegdrehen.

Mitglied der Sicherheitswacht kann grundsätzlich jede Person werden, die die nötige Verantwortungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Zivilcourage mitbringt sowie einen ehrenamtlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung leisten will.

Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber über einige Grundvoraussetzungen verfügen. Hierzu zählen ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 62 Jahren zum Zeitpunkt des Eintritts in die Sicherheitswacht. Der aktive Dienst in der Sicherheitswacht ist bei entsprechender gesundheitlicher Eignung für den Außendienst grundsätzlich bis zum Alter von 67 Jahren möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen können. Die sichere Beherrschung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens geeigneter Personen werden die Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Erst nach persönlichen Auswahlgesprächen werden die Kandidatinnen und Kandidaten von der Polizei ausgebildet und anschließend für den Dienst in der Sicherheitswacht bestellt. Die Bestellung kann befristet werden. Da für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Sicherheitswacht keine „Möchtegern-Sheriffs“ und keine „Freizeit-Rambos“ in Frage kommen, findet im Vorfeld ein akribisches Bewerbungs- und Auswahlverfahren statt. Damit ist gewährleistet, dass nur geeignete, ausgeglichene, kommunikative und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger den Weg in die Sicherheitswacht finden.

Die Polizeistation Nittenau und die Polizeiinspektion Burglengenfeld haben aus den genannten Gründen großes Interesse daran, dass möglichst auch in Bruck i.d.OPf. eine Sicherheitswacht etabliert wird. Nachdem diesbezüglich bereits im Vorfeld Gespräche geführt wurden, ist heuer im Mitteilungsblatt des Marktes Bruck i.d.OPf. in der April- und in der Mai Ausgabe nach geeigneten und interessierten Personen gesucht worden.

Die Stadt Nittenau plant ebenfalls die Einführung einer Sicherheitswacht und wird dazu in Kürze einen Aufruf starten.

Der Leiter der Polizeistation Nittenau, Herr Christian Allgeier, war in der Marktgemeinderatssitzung am 19.09.2024 anwesend und erklärte ausführlich die Arbeit der Sicherheitswacht. Anschließend stand er den Marktgemeinderäten für Fragen zu Verfügung.

Der Marktgemeinderat beschloss, mit fünf Gegenstimmen, die Einführung einer Sicherheitswacht im Markt Bruck i.d.OPf. Im nächsten Mitteilungsblatt des Marktes Bruck i.d.OPf. sollen die Bürgerinnen und Bürger erneut aufgerufen werden, sich bei Interesse zu bewerben.

Sollten die aus Bruck i.d.OPf. eingehenden Bewerbungen nicht ausreichen, wird grundsätzlich in Erwägung gezogen, evtl. gemeinsam mit der Stadt Nittenau eine Sicherheitswacht für Bruck i.d.OPf. und Nittenau einzuführen.

Errichtung eines Adventuregolfplatzes in der Nähe des Flugplatzes Bruck - Nittenau

Einstimmig nimmt der Marktgemeinderat den von Herrn Andreas Matschi geplanten Bau eines Adventuregolfplatzes auf einer ca. 500-600 Quadratmeter großen Teilfläche des Grundstücks im Ortsteil Sulzmühl, in der Nähe des Flugplatzes Bruck i.d.OPf. zur Kenntnis und verweist den dafür noch einzureichenden Bauantrag an den Bau- und Grundstücksausschuss, der darüber beraten und über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entscheiden wird.

Adventuregolf ist eine Variante des Minigolfs, die vor allem beim Einlochen dem klassischen Golf sehr ähnlich ist.

Die Baufläche befindet sich zwischen der „Herz-Jesu-Flieger-Kapelle“ im Norden sowie dem bestehenden Clubhaus mit Café und Freischankfläche im Süden. Die zur Bebauung vorgesehene Fläche ist im Flächennutzungsplan des Marktes Bruck i.d.OPf. als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ dargestellt.

Investitionsmaßnahmen

Der Marktgemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 25.07.2024 mit der Thematik Bausparvertrag beschäftigt und beschlossen, diesen Punkt zu vertagen. Bis zur nächsten Sitzung am 19.09.2024 sollen Vergleichsangebote eingeholt sowie Zinskonditionen anderer Banken ermittelt werden.

Der Marktgemeinderat beschließt, vorerst keinen Bausparvertrag zur Finanzierung künftiger Investitionsmaßnahmen abzuschließen.

Örtliche Rechnungsprüfung

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gregor Wettinger, berichtete über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022. Der Marktgemeinderat nahm diesen Bericht zur Kenntnis. Das Gremium stellte die Jahresrechnung des Marktes Bruck i.d.OPf. für das Haushaltsjahr 2022 einstimmig fest und beschloss zum festgestellten Ergebnis der Jahresrechnung 2022 die Entlastung.