Mit einer Gegenstimme beschloss der Marktgemeinderat die Billigung des Vorentwurfs auf Änderung des Flächennutzungsplans und den Vorentwurf für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik“ „Vorderthürn-Wiesbauernholz“ für die Teilflächen der Grundstücke mit der Flurnummer 61/6 und 74 der Gemarkung Vorderthürn.
Der Kreistag des Landkreises Schwandorf hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 beschlossen, die entsprechenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen (bzw. eine andere Teilfläche wieder aufzunehmen). Die Herausnahme erfolgt unter der Bedingung, dass dem Vorhaben im Bauleitplanverfahren keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs vom 25.09.2025 die nächsten Verfahrensschritte durchzuführen, insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4Abs. 1 BauGB.
Durch das Modernisierungsgesetz der Bayerischen Bauordnung, das zum 01.10.2025 in Kraft tritt, verliert die derzeitige Stellplatzsatzung des Marktes Bruck i.d.OPf. vom 04.07.2021 ihre Gültigkeit.
Ohne den Erlass einer neuen Stellplatzsatzung bestünde ab dem 01. Oktober 2025 keine Pflicht mehr, bei künftigen Bauvorhaben Stellplätze nachzuweisen oder Ablösebeträge zu entrichten.
Eine Stellplatzsatzung ist eine örtliche Bauvorschrift, die von der Gemeinde erlassen wird, um die Mindestanzahl von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen zu regeln. Die Anzahl der benötigten Stellplätze hängt von der Gebäudenutzung ab, beispielsweise wird sie für Wohngebäude an der Anzahl der Wohneinheiten festgemacht. Ziel ist es, den öffentlichen Raum vor dem ruhenden Verkehr zu entlasten.
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat den Erlass einer Satzung (entspricht dem Entwurf der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages) über die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und deren Ablöse. Der Ablösebetrag wird auf 5.000 Euro pro Stellplatz festgesetzt.
Am 04.07.2025 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts für den Markt Bruck i.d.OPf. gestellt.
Als erste konkrete Maßnahme schlägt die Fraktion eine zusätzliche Bepflanzung mit klimaresistenten Bäumen am Marktplatz sowie am Rathausplatz vor.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mit 3:11 Stimmen abgelehnt.
Auf Antrag des Herrn Hanisch beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, einen Arbeitskreis zur Klimaanpassung im Markt Bruck i.d.OPf. zu initiieren. Die erste Sitzung des Arbeitskreises soll voraussichtlich im Mai 2026 stattfinden.
Die Bürgermeisterin setzte die Marktgemeinderäte in Kenntnis, dass der Markt Bruck i.d.OPf. für die Anschaffung des Notstromaggregates, zur Sicherstellung der Wasserversorgung, eine Förderung von knapp 83.000,00 Euro vom Freistaat Bayern erhält.
Außerdem informierte die Bürgermeisterin das Gremium über den positiven Bescheid (Baugenehmigung) des Landratsamtes Schwandorf zur Sulzbachrenaturierung.