Der Markt Bruck i.d.OPf. bedankt sich bei allen, die ihre Ablesemitteilung bereits vorgelegt haben. Hauseigentümer bzw. Berechtigte, die den Stand ihres analogen Wasserzählers noch nicht gemeldet haben, bitten wir dringend, ihren Wasserzählerstand bis spätestens 30. November 2024 schriftlich mitzuteilen.
Auch der Zählerstand des Gartenwasserzählers muss selbst abgelesen und bis spätestens 30. November 24 schriftlich gemeldet werden. Verspätete oder versäumte Meldungen werden (auch im Folgejahr) in der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Haushalte, in denen bereits ein Funkwasserzähler eingebaut wurde, brauchen den Zählerstand nicht mitteilen, da dieser zum Stichtag 30.11.24 vom Wasserwart per Fernablesung automatisch ausgelesen wird.
Außerdem werden alle, die zur Begleichung ihrer Wasser- und Kanalgebühren bei der Marktkasse Bruck i.d.OPf. einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, darauf hingewiesen, dass die Abbuchung des Gesamtabrechnungsbetrages im Dezember erfolgt.