In der Marktgemeinderatssitzung wurde vom Planungsbüro Luxgreen Climadesign GmbH aus Regensburg die allgemeinen Informationen sowie der Projektverlauf zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
Der Freistaat Bayern will bis 2040 klimaneutral werden. Ein zentraler Bestandteil dieses Ziels ist die kommunale Wärmeplanung. Die Kommunale Wärmeplanung bittet der Gemeinde die Chance zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung mit lokalen Möglichkeiten. Sie ist eine gesetzliche Pflicht für alle Kommunen.
Ziel ist es, Wärmeversorgung zukunftssicher zu gestalten, Versorgungsoptionen zu bewerten und eine Übersicht zu erstellen. Der Markt Bruck i.d.OPf. erhält vom Bund für die Erstellung des Fachgutachtens eine Förderung von 90 Prozent.
Errichtung einer Zweifachsporthalle an der Nordseite des Bauabschnitts I, Präsentation der Vorplanung für HLS (Heizung/Lüftung/Sanitär) samt Kostenschätzung durch das Ingenieurbüro Brundobler GmbH aus Wackersdorf.
In der 44. Marktgemeinderatssitzung vom 31. Juli 2025 wurde die Vorplanung einschließlich Kostenschätzung durch das Architekturbüro Schnabel vorgestellt.
Diese basierte auf den Richtwerten des Baukosteninformationszentrums.
Für die Bereiche Heizung und Lüftung wurde dabei ein Kostenrahmen von 1.100.000,00 Euro (brutto) angesetzt.
Da die Haustechnik ein sehr komplexes Thema darstellt und eine genauere Kostenermittlung erforderlich ist, hat das Ingenieurbüro Brundobler aus Wackersdorf verschiedene Varianten für die Heizungs- und Lüftungstechnik erarbeitet.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, die Heizungsplanung und Wärmeerzeugung mittels einer Luft-Wärmepumpe weiterzuführen. Die Investitionskosten gemäß Kostenschätzung belaufen sich dabei auf 220.150,00 Euro brutto. Die Lüftungsplanung wird mit einer Wärmerückgewinnung fortgeführt.
Außerdem soll vom Ingenieurbüro Brundobler spätestens im Rahmen der Entwurfsplanung eine Gegenüberstellung der Wartungs- und Folgekosten der Varianten, Lüftungsanlage nur für die Nebenräume sowie Lüftungsanlage für die Sporthalle und Nebenräume erstellt werden.
Das Ingenieurbüro Brundobler wird mit der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI beauftragt.
Im Rahmen dieser Phase ist eine abgestimmte Entwurfsplanung mit einer detaillierten Kostenberechnung für die Zweifachsporthalle zu erstellen.
Eine nachhaltige Bewässerung von Sportplätzen ist ökologisch sinnvoll. Eine Regenwasserzisterne bietet theoretisch eine gute Lösung. Die Einsparungen bei der Bewässerung reichen nicht immer aus, um die Gesamtkosten zu rechtfertigen, insbesondere wenn der Sportplatz in den Sommermonaten viel Wasser benötigt, aber Regenmengen unregelmäßig sind. Die Kosten für Anschaffung, Installation und Wartung sind teuer. Der Marktgemeinderat lehnt mit zwei Gegenstimmen den Einbau einer Regenwasserzisterne (Kosten ca. 58.300 Euro) zur Bewässerung des Sportplatzes aus Wirtschaftlichkeitsgründen ab.
Billigung des Vorentwurfs für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Einzelhandel an der Schöngraser Straße“ und Billigung des Vorentwurfs auf Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet (SO) Einzelhandel für die geplante Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit angeschlossenem Getränkemarkt, einem Non-Food-Discounter und einem Imbiss auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf sowie der Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 607/1; 507/3 und 570 Gemarkung Bruck i.d.OPf. und Beschlussfassung zur Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung)
Der Marktgemeinderat nimmt mit 10 : 7 Stimmen den vom Ingenieurbüro Heller aus Herrieden erstellten Vorentwurf auf Änderung des Flächennutzungsplans und den Vorentwurf für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplans „Sondergebiet (SO) Einzelhandel an der Schöngraser Straße“ für die geplante Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit angeschlossenem Getränkemarkt, einem Non-Food-Discounter und einem Imbiss auf den Grundstücken Fl.Nrn. 58/2 und 59 Gemarkung Mögendorf sowie der Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 607/1; 507/3 und 570 Gemarkung Bruck i.d.OPf.; Stand: 16.10.2025, zur Kenntnis und billigt diesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfs vom 16.10.2025 die nächsten Verfahrensschritte durchzuführen, insbesondere
Mehrheitlich angenommen wird der Antrag des Herr Hanisch. Er beantragt einen Antrag an den Straßenbaulastträger der Staatsstraße St 2150 zu stellen, mit dem Ziel, dass im Bereich Schöngraser Straße / St 2150 anstelle der vorgesehenen Linksabbiegespur ein Kreisverkehr geplant werden soll.
Einstimmig beruft der Marktgemeinderat für die Gemeindewahlen im März 2026 die Amtsinspektorin Sigrid Kaiser zur Wahlleiterin und Verwaltungswirtin Claudia Glomann zur stellvertretenden Wahlleiterin.
Außerdem beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, die Entschädigung für die Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen 2026 wie folgt festzulegen:
Kommunalwahl am 08. März 2026 — 80,00 Euro pro Wahlhelfer
Eventuelle Stichwahl am 22. März 2026 — 40,00 Euro pro Wahlhelfer
Der Marktgemeinderat genehmigte einstimmig die Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung 2026.